Drei Schutzzonen umgeben den Stützpunkt

(cmo) Innerhalb des 15 Kilometer langen und 4,5 Kilometer breiten Lärmschutzbereichs rund um den US-Luftwaffenstützpunkt Spangdahlem gibt es seit dem Jahr 2016 drei neu festgelegte Lärmschutzbereiche. In der Tagschutzzone 1 ist es lauter als 68 Dezibel (vormals 75 Dezibel).

Dort dürfen keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden. Bauherren müssen in diesem Bereich Lärmschutzmaßnahmen treffen, für die sie jedoch finanzielle Entschädigungen erhalten.
Schutzbedürftige Einrichtungen wie Krankenhäuser dürfen in diesen Bereichen nicht gebaut werden.

In der Tagschutzzone 2 ist der Fluglärm lauter als 63 Dezibel (ehemals 67 bis 75 Dezibel). Schutzbedürftige Einrichtungen dürfen dort nicht gebaut werden.

Zu der Nachtschutzzone gehören Orte, an denen mehr als sechs Mal pro Tag ein Fluglärm lauter als 57 Dezibel oder von durchschnittlich 55 Dezibel gemessen wird. Kindertagesstätten dürfen dort gebaut werden. Wohnungen und Altenheime erhalten dort keine Genehmigung.

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