Durchblick im Pflege-Dschungel

TRIER. Ein Familienmitglied kann sich nicht mehr selbst versorgen – ein Pflegedienst soll engagiert werden. Doch wie findet man einen geeigneten Anbieter? Worauf muss man achten, auf welche Kriterien kommt es an? Der TV hat die wichtigsten Tipps aus Info-Broschüren von Verbraucherzentrale und Innungskrankenkassen (IKK) zusammengestellt.

Wer einen ambulanten Pflegedienst engagieren möchte, muss sich zunächst für eine PFLEGEFORM entscheiden: Entweder lässt er sich ausschließlich von dem Dienst versorgen, dann erhält er von der Pflegeversicherung die so genannte Sachleistung. Oder Angehörige und Pflegedienst teilen sich die Aufgabe, dann kann der Pflegebedürftige die "Kombinationsleistung" in Anspruch nehmen. Beratungs- und Koordinierungsstellen in den großen Orten und Städten der Region helfen bei der Wahl der richtigen Lösung. Einen Überblick über die in der Region tätigen Pflegedienste gibt es beispielsweise in den Branchenbüchern, in Info-Broschüren der Ministerien und Krankenkassen oder in Seniorenratgebern. Ein guter Pflegedienst sollte mehrheitlich examiniertes Personal beschäftigen, also Krankenschwestern und Altenpflegerinnen. Der Pflegebedürftige sollte einen festen Ansprechpartner haben, der die Pflege regelmäßig übernimmt. Das Leistungsangebot muss flexibel sein und sich an die Bedürfnisse anpassen lassen. Es sollte Grundpflege, hauswirtschaftliche Versorgung, Haushaltshilfe, medizinische Behandlungshilfe wie Blutzuckermessen und zusätzliche Angebote wie die Vermittlung etwa von Essen auf Rädern umfassen. Die Erreichbarkeit des Pflegedienstes muss rund um die Uhr gewährleistet sein. Der Pflegedienst muss eine Zulassung der Kranken- und Pflegekassen besitzen. Hat man sich für einen Pflegedienst entschieden, sollte man die gewünschten Leistungen zusammenstellen und in einem Pflegevertrag vereinbaren, in welchem Umfang sie erbracht werden: Täglich? Wöchentlich? Musterpflegeverträge gibt es bei Verbraucherzentralen und Krankenkassen. Bevor man den Vertrag unterschreibt, sollte man sich eine Beispielrechnung erstellen lassen. Man kann dann besser erkennen, wie hoch der Eigenanteil ist, und den Vertrag gut mit alternativen Angeboten vergleichen. Kündigungsfrist beachten

Vertragspartner sollte nur der Pflegebedürftige selbst sein. Unterschreiben auch Angehörige, kann der Pflegedienst sie ebenfalls zur Kasse bitten. Der Pflegevertrag sollte vorsehen, dass die Leistungsnachweise , nach denen die Dienste mit den Kassen abrechnen, jederzeit eingesehen werden können. Pflegebedürftige sollten sie nicht blind abzeichnen, sondern mit der Pflegedokumentation vergleichen. Die Pflegedokumentation sollte täglich erfolgen. Damit sind die aktuelle Situation des Pflegebedürftigen sowie Veränderungen jederzeit nachvollziehbar. Die Abrechnung muss zu Monatsbeginn für den zurückliegenden Monat erstellt werden. Voraus- oder Abschlagsrechnungen sollten nicht vereinbart werden. Statt per Einzugsermächtigung empfiehlt sich eine Zahlung per Überweisung - so behält man einen besseren Überblick und kann Zahlungen kürzen, wenn man nicht zufrieden ist. Leistungen, die von Kranken- oder Pflegekasse bezahlt werden, sollte der Dienst direkt dort abrechnen. Haftung und Kündigung

Was, wenn ein Mitarbeiter des Pflegedienstes den Schlüssel verliert oder die wertvolle Vase umstößt? Der Pflegevertrag sollte eine Klausel enthalten, nach der der Dienst die Haftung für Schäden übernimmt. Grundsätzlich kann man einem Pflegedienst 14 Tage nach dem ersten Einsatz beziehungsweise nach Vorlage des Vertrags die Kündigung aussprechen. Die Vereinbarung kürzerer Fristen ist möglich. Außerdem sollte geregelt sein, dass das Pflegeverhältnis beim Tod des Patienten sofort endet. Bei wichtigen Gründen wie Diebstahl kann fristlos gekündigt werden.

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