Ehemaliges Hermeskeiler Bundeswehrgelände Leere Versprechungen – Geldstrafe für Eifeler Investor

Trier · Sie hatten nichts auf der hohen Kante und nur windige Zusagen: Trotzdem wollten zwei Männer in Hermeskeil das große Rad drehen. Das wird ihnen jetzt wohl zum Verhängnis.

Ehemaliges Hermeskeiler Bundeswehrgelände: Leere Versprechungen: Geldstrafe für Eifeler Investor
Foto: TV/Axel Munsteiner

Ein Eifeler Geschäftsmann, der auf dem ehemaligen Hermeskeiler Bundeswehrgelände einen großen Hotel- und Freizeitkomplex errichten wollte, muss wegen Betruges mit einer Geldstrafe von bis zu 3600 Euro rechnen. Mit diesem Ergebnis gingen am Mittwochnachmittag die Prozessbeteiligten nach einer ganztägigen Verhandlung am Trierer Landgericht auseinander. Das Verfahren gegen einen mitangeklagten Geschäftspartner des 54-jährigen Hauptangeklagten wird gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Zuvor hatten die beiden Männer ein umfangreiches Geständnis abgelegt und sämtliche Vorwürfe von Oberstaatsanwalt Thomas Albrecht eingeräumt.

Das Verfahren gegen die beiden Männer zieht sich schon fast zehn Jahre hin. Sie versprachen auf dem von der Bundeswehr verlassenen Gelände in Hermeskeil millionenenschwere Investitionen, Hunderte neuer Arbeitsplätze und mehrere Zehntausend Gäste und Besucher im Jahr. Das Dumme daran: Sie selbst hatten kein Eigenkapital, und angebliche andere Investoren hatten plötzlich kein Interesse mehr an dem Konversionsprojekt.

Trotzdem wurden von den beiden Männern aus der Eifel noch Aufträge an Planungsbüros gegeben. Deren Inhaber blieben schließlich auf mehreren Hunderttausend Euro sitzen, wie der Betrugsanklage zu entnehmen ist. Der geprellte und am Mittwoch als Zeuge geladene Planer der Haustechnik nahm’s – mit neunjähriger Verspätung – ziemlich gelassen auf. „Es hat uns damals finanziell sehr weh getan“, erläuterte er dem einigermaßen erstaunten vierköpfigen Gericht, aber er sei nicht nachtragend und hege auch keine Rachegelüste gegen die Angeklagten. Finanziell habe sich der Schaden am Ende auch in Grenzen gehalten, weil durch Hermeskeil sein Bekanntheitsgrad gestiegen und er andere Aufträge bekommen habe.

Die Vernehmung des anderen Zeugen dürfte für den Hauptangeklagten etwas unangenehmer werden. Sie wurde aber auf kommenden Dienstag vertagt, weil eine Schöffin am Rande der Sitzung Kreislaufprobleme bekam.

Doch nach Sitzungsunterbrechungen, in denen sich Gericht, Anklage und Verteidigung hinter verschlossenen Türen um eine Abkürzung des Verfahrens mühten, ist der Ausgang des Verfahrens quasi in trockenen Tüchern. Der inzwischen in einem offenbar nur mäßig erfolgreichen Beratungsunternehmen seiner Lebensgefährtin arbeitende Hauptangeklagte muss am Dienstag mit einer Höchststrafe von 3600 Euro rechnen.

Sein seit langem in Ostdeutschland wohnender ehemaliger Kompagnon braucht nach Einstellung des Verfahrens dann gar nicht mehr zu erscheinen. „Wir haben Fehler gemacht, vieles falsch eingeschätzt und müssen jetzt die Verantwortung dafür tragen“, sagte der 52-Jährige zum Abschluss vor Gericht.

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