Eifeler Knöllchen-Polizist darf kein Beamter mehr sein

Er war mehr als drei Jahre suspendiert und soll auch nicht mehr an seine alte Arbeitsstätte zurückkehren: Gestern gab das Verwaltungsgericht Trier bekannt, dass der Eifeler Polizist, der 2007 bei Verkehrskontrollen gefälschte Knöllchen ausstellte, aus dem Dienst zu entfernen ist. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig.

Trier/Bitburg. Dreist. Skrupellos. Eines Beamten unwürdig. So liest sich das, was im Frühjahr 2007 über einen Polizeibeamten der Polizeiinspektion Bitburg ans Licht kam. In zwei Fällen hatte er bei Verkehrskontrollen mithilfe von ihm selbst zuvor gefälschter Knöllchen von LKW-Fahrern ein Bußgeld kassiert, obwohl diese gar keinen Verkehrsverstoß begangen hatten. Die 150 Euro, die ihm seine Opfer aushändigten, behielt der Polizist für sich.

Der Mann habe sich des Betrugs und der Urkundenfälschung schuldig gemacht, urteilte das Bitburger Amtsgericht im August 2009. Allerdings setzte die zuständige Strafrichterin die Strafe verhältnismäßig gering an: Neun Monate Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung, lautete ihr Urteil. Denn während der Verhandlung hatte sich ein anderes Bild ergeben als das eines skrupellosen Polizeibeamten, der sein Konto aufbessern wollte. Es war das Bild eines Ordnungshüters, der durch teils tragische Umstände von seinem bis dato gesetzestreuen Weg abgekommen war. Der nach den schweren Erkrankungen seiner Tochter und seiner Frau mit schlimmen Depressionen zu kämpfen hatte und mit finanziellen Schwierigkeiten, die ihn letztlich zu der Verzweiflungstat bewegten. Ein Gutachter bescheinigte ihm Zwangsstörungen. "Ich schäme mich unendlich", sagte der seit Mai 2007 suspendierte Beamte damals vor dem Amtsgericht - und hoffte auf eine zweite Chance, die ihm durch das Urteil in der Tat gegeben wurde: Erst ab einer Verurteilung von zwölf Monaten wäre er automatisch aus dem Polizeidienst entfernt werden.

Ziemlich genau ein Jahr währte diese Hoffnung. Doch seit Freitag steht fest, dass der Mann zumindest nach Überzeugung des Trierer Verwaltungsgerichts bei der Polizei nichts mehr verloren hat. Der Beamte habe eine "beamtenunwürdige Haltung an den Tag gelegt, die zu einer irreparablen Beschädigung des in ihn zu setzenden Vertrauens und des Ansehens des Berufsbeamtentums geführt hat", heißt es in der Urteilsbegründung. Obwohl der 53-Jährige auch in der Verhandlung Ende Juni seine Depressionen beschrieb und dessen Anwalt Reinhold Schmitt betonte, sein Mandant sei krank, anders lasse sich die "absurde" Tat nicht erklären, gaben die Richter der Klage des Landes auf Dienstentfernung statt. "Aufgrund seines planmäßigen Vorgehens konnte man nicht von einer Kurzschlusshandlung ausgehen", begründet Heidi Heinen, Sprecherin des Verwaltungsgerichts, den Urteilsspruch.

Doch dies ist wohl noch nicht das letzte Wort in diesem Fall. "Mein Mandant ist am Boden zerstört", sagt Anwalt Schmitt, "er glaubt, dass dieses Urteil der Sache nicht gerecht wird." Und noch etwas sagt Schmitt: "Es wird wohl so sein, dass wir Berufung beim Oberverwaltungsgericht einlegen." Erfolgt dies innerhalb der nächsten vier Wochen, ist sein Mandant nicht rechtskräftig verurteilt - und bliebe damit vorerst lediglich suspendiert. Hintergrund Knöllchen: Der Ursprung des Begriffs "Knöllchen" als umgangssprachlicher Ausdruck für einen Strafzettel ist nicht belegt. Allerdings scheint es wahrscheinlich, dass die Redensart aus dem Kölner Raum kommt: Im Rheinland werden Strafzettel auch als "Protokolle" bezeichnet. Aus der kölschen Verkleinerungsform zu "Protokoll", dem "Protoköllche", wurde durch die lautliche Ähnlichkeit mit "Knöllche", der Verkleinerungsform von "Knolle", offenbar das "Knöllchen".

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