"Ein Freispruch erster Klasse"

Trier · Der Freispruch von Wettermoderator Kachelmann ist ein Freispruch erster Klasse. Das sagt der renommierte Trierer Strafverteidiger Otmar Schaffarczyk im Interview mit unserer Zeitung.

 Ottmar Schaffarczyk, Strafverteidiger aus Trier. Foto: Privat

Ottmar Schaffarczyk, Strafverteidiger aus Trier. Foto: Privat

Trier. "Poltern gehört zum Geschäft", sagt der Trierer Strafverteidiger Otmar Schaffarczyk und meint damit die Schelte des Kachelmann-Verteidigers gegenüber dem Gericht. Mit Schaffarczyk sprach TV-Redakteur Bernd Wientjes über das Kachelmann-Urteil.
Herr Schaffarczyk, wie beurteilen Sie das Urteil gegen Kachelmann? Ein Freispruch zweiter Klasse?
Schaffarczyk: Es ist ein Freispruch erster Klasse. Ein Freispruch aus Mangel an Beweisen ist in einem Prozess, in dem Aussage gegen Aussage steht, nicht überraschend. In einem solchen Verfahren wird man nie einen Freispruch wegen erwiesener Unschuld erhalten. Im Fall Kachelmann hätte die Geschädigte in den Gerichtssaal kommen müssen und sagen: ‚Das, was ich der Polizei gesagt habe, war alles gelogen.\' Nur zwei Prozent der Urteile in Deutschland sind Freisprüche. Die Masse sind Verurteilungen. Daher neigen Gerichte eher dazu, Angeklagte zu verurteilen und nicht freizusprechen.
Ist Kachelmann nun vollständig rehabilitiert oder haftet ihm doch noch ein Makel an?
Schaffarczyk: Nein, er ist in keinster Weise rehabilitiert. Das Gericht hat gesagt, dass es Indizien gibt, die gegen ihn sprechen und dass es Indizien gibt, die dafür sprechen, dass das Opfer lügt.
Hat sich der Kachelmann-Prozess von anderen Prozessen dieser Art, die Sie selbst schon geführt haben, unterschieden?
Schaffarczyk: Nein, überhaupt nicht. Es war der klassische Vergewaltigungsprozess, in dem das vermeintliche Opfer eine Straftat behauptet und der Angeklagte, wie die meisten in solchen Fällen, die Tat bestreitet. Es ist ganz selten, dass eine Vergewaltigung von Anfang an eingeräumt wird. Es sei denn, es liegen objektive, unwiderlegbare Beweismittel vor wie Sperma- oder Blutspuren.
Was war das Besondere an diesem Prozess?
Schaffarczyk: Das Gericht musste ganz penibel die Aussagen des vermeintlichen Opfers auf Widersprüche untersuchen und herausfinden, ob das, was behauptet wird, tatsächlich so passiert ist. Das zeigt sich auch in der ungewöhnlichen Dauer des Verfahrens. Gewöhnlich ist ein solcher Prozess in zehn Verhandlungstagen abgeschlossen.
Der Kachelmann-Verteidiger hat trotz des Freispruchs das Gericht lautstark gescholten. Halten Sie das für gerechtfertigt?
Schaffarczyk: Er musste ja noch im Urteil Richterschelte einstecken. Das halte ich vonseiten des Gerichts für schäbig und höchst unprofessionell. Darauf hat der Kollege nur reagiert. Aus meiner Sicht zu Recht und auch richtig.
Das heißt, Poltern gehört zum Geschäft eines Anwalts?
Schaffarczyk: Natürlich. Man kann nicht in jedem Gerichtsverfahren mit dem feinen Degen fechten, man muss auch mal den Säbel auspacken. Der Verteidiger darf aggressiv zur Wahrung berechtigter Interessen bis an die Grenze des Erlaubten gehen. Das soll er auch. Viele Gerichte empfinden Verteidiger aber als Störenfriede. Genau das sind sie aber nicht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort