Ein Glück

Eigentlich haben die Kläger ja Recht: Den Stimmen im Wahlkreis 160 kommt bei der Bundestagswahl ein ungleich größeres Gewicht zu, als denen im Rest der Republik. Weil in Dresden schlichtweg nach dem Prinzip verfahren werden kann, schauen wir mal, was alle anderen gewählt haben.

Eigentlich haben die Kläger ja Recht: Den Stimmen im Wahlkreis 160 kommt bei der Bundestagswahl ein ungleich größeres Gewicht zu, als denen im Rest der Republik. Weil in Dresden schlichtweg nach dem Prinzip verfahren werden kann, schauen wir mal, was alle anderen gewählt haben. Trotzdem: Zum Glück hat das Bundesverfassungsgericht anders entschieden. Das hat nicht nur etwas mit Verfahrensfragen zu tun. Auch die roten Roben können doch nicht weltfremd einen demokratischen Prozess ad absurdum führen wollen. Das macht schon das Bundeswahlgesetz, durch das die lächerliche Dresdner Nachwahl-Kuriosität erst entstanden ist. Nein, die Auszählung der Stimmen zu verhindern, die Urnen zu versiegeln oder einfach nur das Ergebnis nicht bekannt zu geben, das alles hätte die Bundestagswahl zur Farce verkommen lassen und beim Bürger mächtig viel Verdruss geschürt. Vom Hohn und Spott für die demokratischen Institutionen - auch für Karlsruhe - mal ganz abgesehen. Die Botschaft ist jedenfalls eindeutig: Das Bundeswahlgesetz ist fehlerhaft. Und damit sich der peinliche Vorgang nicht wiederholt, müssen schleunigst Änderungen herbeigeführt werden. Beispielsweise durch ein automatisches Nachrücksystem, wie wir es aus den Parlamenten kennen. Oder dadurch, dass die Zweitstimme abgegeben werden kann, und nur für die Erststimme, den Direktkandidaten also, die Nachwahl erfolgt. Das wäre logisch. Alles andere ist unsinnig.

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