Ein wenig mehr Wahrheit auf der Verpackung

Trier · Wo kommt mein Sonntagsbraten her? Ist auf meiner Pizza echter Käse oder nur ein preiswertes Imitat aus Pflanzenfett? Das sollen die europäischen Verbraucher künftig auf den ersten Blick erkennen können.

Trier. Der TV beantwortet die wichtigsten Fragen zur neuen Lebensmittelverordnung. Welche Angaben müssen auf Lebensmittelverpackungen künftig gemacht werden? Lebensmittelhersteller müssen die Verbraucher künftig über den Kaloriengehalt des Produkts sowie den Gehalt an Proteinen, Salz, Zucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Kohlenhydraten informieren. Um besser vergleichen zu können, müssen alle Angaben bezogen auf 100 Gramm und 100 Milliliter gemacht werden.Kann der Lebensmittelhersteller selbst entscheiden, wo und in welcher Größe er die Angaben platziert?Im Prinzip ja, aber … Die EU schreibt vor, dass alle Angaben gut lesbar sein müssen. Weil dies letztlich Interpretationssache ist, wird die Mindestschriftgröße vorgeschrieben: 1,2 Millimeter. Die meisten Lebensmittelhersteller werden die Tabelle wohl auf der Rückseite des Produkts abdrucken.Warum stehen auf vielen Verpackungen heute schon die Tabellen? Das geschieht freiwillig. Künftig allerdings müssen die Nährwerttabellen abgedruckt werden.Warum müssen die als ungesund geltenden trans-Fettsäuren (TFS) nicht aufgelistet werden?Aufgeschoben ist nicht aufgehoben: Die Europäische Kommission will innerhalb von drei Jahren einen Bericht über TFS in Lebensmitteln vorlegen. Danach soll entschieden werden, ob der Stoff angegeben werden muss oder es sogar Beschränkungen geben wird.Was ist mit Zusatzstoffen, die allergische Reaktionen hervorrufen können?Die sogenannten Allergene müssen in den Zutatenlisten hervorgehoben werden, indem sie beispielsweise farbig unterlegt werden. Der Verbraucher soll die Informationen so auf den ersten Blick finden. Informationen über Allergene müssen auch für unverpackte Lebensmittel gegeben werden, also etwa für Lebensmittel in Restaurants oder in Kantinen. Auf koffeinhaltigen Lebensmitteln gibt es künftig Warnhinweise für Kinder, Schwangere und Stillende.Ändert sich etwas bei der Kennzeichnungspflicht von Lebensmittel-Imitaten?Ja! Bei Imitaten wie dem vor zwei Jahren berühmt gewordenen Analogkäse, der unter anderem aus Pflanzenfett hergestellt wird, muss die als Ersatz verwendete Zutat angegeben werden. Und zwar nicht im Kleingedruckten, sondern in unmittelbarer Nähe zum Produktnamen und in annähernd so großer Schrift.Und was ist mit dem sogenannten Schummelschinken?Bei Klebe- oder Formfleisch muss der Lebensmittelhersteller in Zukunft darauf hinweisen, dass das Produkt "aus Fleischstücken zusammengefügt" wurde.Bei Rindfleisch muss schon heute die Herkunft angegeben werden. Wird diese Nachweispflicht auf andere Fleischsorten ausgeweitet?Ja. Auch für Schweine-, Schaf-, Ziegen- und Geflügelfleisch wird die Herkunftskennzeichnung verpflichtend. Für andere Produktkategorien wie Milch und Milchprodukte, Fleisch in verarbeiteten Erzeugnissen und Lebensmitteln, die im Wesentlichen aus einer Hauptzutat bestehen, ist noch nicht über eine Herkunftskennzeichnung entschieden. "Man muss prüfen, ob dies überhaupt machbar und sinnvoll ist", sagt die regionale CDU-Europaabgeordnete Christa Klaß. Wann tritt die neue Verordnung in Kraft?Nach der Abstimmung im Europäischen Parlament soll die Verordnung noch vor der Sommerpause vom Rat der EU angenommen werden. Nach der Veröffentlichung im Amtsblatt tritt sie in Kraft. Für die Umsetzung haben die Lebensmittelhersteller drei Jahre Zeit; die Nährwertkennzeichnung wird erst nach fünf Jahren Pflicht. Fleischproduzenten haben eine Methode gefunden, um kleine Fleischstückchen mit Enzymen zu einem größeren "zusammenzukleben". Künftig muss dieses Klebefleisch europaweit klar gekennzeichnet sein.

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