Eine Gefahr

Der massive Kürzungsplan der Länder bei der Resozialisierung von Strafgefangenen ist ein starkes Stück. Denn er verstärkt nicht nur die ohnehin immer schlechter werdenden Bedingungen im Strafvollzug - auch die Justizvollzugsbeamten können in Sachen Zumutungen ja bereits ein Lied singen. Vielmehr rüttelt das Vorhaben an einem Grundprinzip unseres Rechtssystems: das der zweiten Chance mithilfe der Gesellschaft. Wer sich von der Resozialisierung weitgehend verabschiedet, wer den Strafvollzug als Sparschwein versteht, gefährdet eindeutig die öffentliche Sicherheit. Weil der Verwahrknast am Ende nur kriminelle Karrieren verlängert und weiter befördert.Gefangene brauchen Hilfen, Chancen und Angebote während ihrer Haft, aber vor allem Perspektiven für die Zeit nach ihrer Entlassung. Wer stattdessen auf Ausgrenzung setzt, muss sich über die fatalen Folgen wie der wachsenden Zahl der Wiederholungstäter nicht wundern. Es gibt sie, die nicht Therapierbaren. Auch die Unbelehrbaren. Keine Frage. Das populistische "Wegschließen für immer" kann aber nicht zum Regelfall werden, weil Grenzfälle, Justiz- und Psychologenirrtümer aufwühlen und zornig machen.

Resozialisierung ist neben der Prävention nun mal der richtige Weg, wenn sich eine Gesellschaft vor Straftätern schützen will. Das gelingt nicht immer, logisch. Den Versuch ist es aber wert.

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