Eintrittsgeld für den Kadi

Von unserem Korrespondenten HAGEN STRAUSS BERLIN. Große Aufgaben für die Sozialgerichte: Gingen im letzten Jahr bundesweit 287 000 Klagen ein, erwarten einige Experten wegen des Ärgers um die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe ab 2005 eine satte Million neuer Fälle. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat vor einiger Zeit schon mal nachrechnen lassen: Nach Inkrafttreten von Hartz IV werde der Bedarf an Richtern in der Sozialgerichtsbarkeit um 25 Prozent ansteigen, meinte die Ministerin kürzlich. "Um das in Zahlen deutlich zu machen: Wir sprechen hier von einer Größenordnung von etwa 350 Richtern”, sagte Zypries. Das ist aber nur eine Rechnung, denn auch die Sozialgerichte selbst haben schon eifrig kalkuliert und rechnen ab 2005 mit einer satten Million neuer Fälle. Addiert man nun beide Rechnungen, ist das Resultat eindeutig: Wegen zu wenig Richtern und zu vieler Prozesse droht Justitia die Überlastung. Wer klagt, soll deshalb künftig 75 Euro zahlen - oder es gleich lassen. Die Praxisgebühr lässt grüßen. Die Sozialgerichte sind zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Versicherten und Sozialversicherungsträgern. Dort werden also alle Prozesse verhandelt, die mit Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zu tun haben. Ab dem 1. Januar 2005 kommen dank der Hartz-Gesetze neue Aufgaben hinzu. Dann haben die Richter auchüber die Auslegung der neuen Regeln und über Streitigkeiten rund ums Arbeitslosengeld II zu urteilen. Nach dem Willen der Länder und der Bundesjustizministerin soll der Gang zum Sozialgericht bald aber nicht mehr kostenfrei wie bisher sein. 75 Euro sollen die Betroffenen aufbringen, für Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht 150 Euro, und für ein mögliches Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht 225 Euro. Bislang galt die Kostenfreiheit, um auch Bedürftigen die Chance zu geben, zu ihrem Recht zu kommen. Die Sozialverbände befürchten nun, dass sozial Schwache, Geringverdiener und Kleinrentner massiv abgeschreckt werden, ihr Recht vor Gericht einzuklagen. "Ein Viertel der Kläger lebt am Existenzminimum”, so der Sozialverband Deutschland. Ein Gesetzentwurf über die Gerichtsgebühr ist jedoch bereits auf dem parlamentarischen Weg. Der Bundesrat hatte die Initiative Baden-Württembergs mit parteiübergreifender Mehrheit im Frühjahr beschlossen, im Herbst soll der Bundestag nachziehen. Offiziell prüft die Regierung ihre Haltung zum "Eintrittsgeld” noch. Intern heißt es, Justizministerin Zypries habe sich dafür entschieden.

Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) hat vor einiger Zeit schon mal nachrechnen lassen: Nach Inkrafttreten von Hartz IV werde der Bedarf an Richtern in der Sozialgerichtsbarkeit um 25 Prozent ansteigen, meinte die Ministerin kürzlich. "Um das in Zahlen deutlich zu machen: Wir sprechen hier von einer Größenordnung von etwa 350 Richtern”, sagte Zypries. Das ist aber nur eine Rechnung, denn auch die Sozialgerichte selbst haben schon eifrig kalkuliert und rechnen ab 2005 mit einer satten Million neuer Fälle. Addiert man nun beide Rechnungen, ist das Resultat eindeutig: Wegen zu wenig Richtern und zu vieler Prozesse droht Justitia die Überlastung. Wer klagt, soll deshalb künftig 75 Euro zahlen - oder es gleich lassen. Die Praxisgebühr lässt grüßen. Die Sozialgerichte sind zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Versicherten und Sozialversicherungsträgern. Dort werden also alle Prozesse verhandelt, die mit Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung zu tun haben. Ab dem 1. Januar 2005 kommen dank der Hartz-Gesetze neue Aufgaben hinzu. Dann haben die Richter auchüber die Auslegung der neuen Regeln und über Streitigkeiten rund ums Arbeitslosengeld II zu urteilen. Nach dem Willen der Länder und der Bundesjustizministerin soll der Gang zum Sozialgericht bald aber nicht mehr kostenfrei wie bisher sein. 75 Euro sollen die Betroffenen aufbringen, für Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht 150 Euro, und für ein mögliches Revisionsverfahren vor dem Bundessozialgericht 225 Euro. Bislang galt die Kostenfreiheit, um auch Bedürftigen die Chance zu geben, zu ihrem Recht zu kommen. Die Sozialverbände befürchten nun, dass sozial Schwache, Geringverdiener und Kleinrentner massiv abgeschreckt werden, ihr Recht vor Gericht einzuklagen. "Ein Viertel der Kläger lebt am Existenzminimum”, so der Sozialverband Deutschland. Ein Gesetzentwurf über die Gerichtsgebühr ist jedoch bereits auf dem parlamentarischen Weg. Der Bundesrat hatte die Initiative Baden-Württembergs mit parteiübergreifender Mehrheit im Frühjahr beschlossen, im Herbst soll der Bundestag nachziehen. Offiziell prüft die Regierung ihre Haltung zum "Eintrittsgeld” noch. Intern heißt es, Justizministerin Zypries habe sich dafür entschieden.

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