Empfundene Vorteile und mangelnder Datenschutz

Trier · Daten- und Verbraucherschützer beißen sich bei Internetdiensten wie Facebook und Whatsapp zumeist die Zähne aus. Der rheinland-pfälzische Landesdatenschutzbeauftragte spricht klar von datenschutzrechtlichen Defiziten bei den Angeboten. Trotzdem dürfen auch öffentliche Behörden die Dienste nutzen.

Trier. Zum Telefonieren werden Smartphones nur noch selten benutzt. Auch die bis vor kurzem noch beliebten Kurznachrichten SMS werden kaum noch über die modernen Handys verschickt. Kommuniziert wird heute - und das nicht nur unter Jugendlichen - überwiegend über Whatsapp und Facebook. Whatsapp ist ein Dienst, mit dem Nachrichten, Fotos und Videos übermittelt werden können. Inhalte können mit mehreren Personen gleichzeitig geteilt werden. Mehr als 32 Millionen Menschen nutzen Whatsapp in Deutschland. Fast genauso verbreitet ist das soziale Netzwerk Facebook, über das nicht nur persönliche Nachrichten ausgetauscht werden können. Jeder kann auf seiner Facebook-Seite eigene Inhalte einstellen oder die von anderen teilen und damit weiterverbreiten. Doch alles, was man etwa an Fotos bei Facebook hochlädt, gehört quasi auch dem Konzern. Man trete mit der Nutzung von Facebook und anderen vergleichbaren Diensten die Rechte zum Beispiel an seinen dort eingestellten Fotos ab, sagt Helmut Eiermann, Mitarbeiter beim Landesdatenschutzbeauftragten in Mainz.
Der Datenschützer weiß aber, weil Facebook, Whatsapp, der Kurznachrichtendienst Twitter oder Snapchat (ein Dienst, über den Fotos und Videos verschickt werden, die sich automatisch wieder löschen) mittlerweile so weit verbreitet sind, dass die Empfehlung, darauf zu verzichten oder Alternativen zu nutzen weltfremd wären. Jeder sei selbst verantwortlich dafür, was er von sich preisgebe und welche Daten er den Diensten zur Verfügung stelle. Bei den meisten Nutzern würden die "empfundenen Vorteile gegenüber den Datenschutzproblemen" überwiegen.
Verzwickte Situation


Daten- und Verbraucherschützer wissen, dass es schwierig ist, US-Konzernen beizukommen und ihnen Missbrauch von Daten nachzuweisen. Ständig werden die Nutzungsbedingungen geändert.
Ein besonderes Augenmerk hat der Landesdatenschutzbeauftragte derzeit auf die Nutzung von Facebook und Co. durch öffentliche Behörden. Weil auch zunehmend etwa der Polizei erwartet werde, dass sie diese Dienste nutzte, um Informationen bereitzustellen, hat der Datenschutzbeauftragte nun festgelegt, welche Voraussetzungen dafür gelten müssen. Die Behörde rückt damit von ihrer bisherigen Haltung ab, dass es etwa der Polizei untersagt war, über Facebook mit Bürgern zu kommunizieren. Sie durfte zwar über das soziale Netzwerk Informationen verbreiten, nicht aber auf Anfragen antworten. Ausschlaggebend ist der Amoklauf von München, bei dem die dortige Polizei ausführlich vor allem über den Kurznachrichtendienst Twitter über die aktuelle Lage informiert hat.
Der Landesdatenschutzbeauftragte verlangt nun von Behörden, die auf Facebook oder Twitter setzen wollen, dass sie ein Konzept vorlegen, in dem dargelegt wird, warum der Verzicht auf die Nutzung der Dienste einen Nachteil für sie hätte. Diese Konzepte würden dann stichprobenartig überprüft heißt es. Empfohlen wird den Behörden "angesichts datenschutzrechtlicher Defizite" eine "Datensparsamkeit", also die Dienste überwiegend zur Information zu nutzen. Ablehnend steht der Datenschutzbeauftragte aber zu der Nutzung von Whatsapp als offizielle Kommunikation zwischen Schulen, Lehrern und Schülern.

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