Endstation "Liebesnest"

Zwei Männer und eine Frau stehen ab heute vor der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts Trier. Vergewaltigung, Ausbeutung einer Prostituierten, Zuhälterei und Menschenhandel lauten die Vorwürfe.

Trier. (neb) Die Anklageschrift liest sich wie ein zu dick aufgetragener Fernseh-Krimi: Wegen gemeinschaftlich begangener Vergewaltigung, Ausbeutung einer Prostituierten, Zuhälterei und Menschenhandel müssen sich eine 50-jährige Frau und ein 30-jähriger Mann ab heute vor der Dritten Großen Strafkammer des Landgerichts Trier verantworten. Mit auf der Anklagebank sitzt außerdem ein gemeinsamer 44-jähriger Bekannter, dem ebenfalls Vergewaltigung vorgeworfen wird. Die Vorfälle sollen mehr als fünf Jahre zurückliegen: Wenn es sich wirklich so zugetragen haben sollte, wie es die Staatsanwaltschaft Trier den drei Angeklagten zur Last legt, dann begann Ende Juli 2002 für das damals 16-jährige Opfer ein vier Wochen währendes Martyrium: Die Jugendliche, die im Prozess als Nebenklägerin auftreten wird, soll am 17. Juli 2002 aus einer Jugendhilfe-Einrichtung weggelaufen sein und bei zwei Bekannten, der 50-jährigen Angeklagten sowie dem 30-jährigen Mann, Unterschlupf gefunden haben. In Wohnung eingesperrt

Was sich in dem Haushalt in der Nähe von Bernkastel-Kues abgespielt haben soll, ist schier unfassbar: Mehrfach soll das damals 16-jährige Mädchen von dem Mann vergewaltigt worden sein, teilweise in Anwesenheit der Angeklagten, die das Mädchen festgehalten haben soll. Um das Opfer an der Flucht zu hindern, wurde es in der Wohnung eingesperrt. Auch ein Bekannter des Paares, der 44-jährige Mitangeklagte, soll sich an der 16-Jährigen vergangen haben. In der Folgezeit sollen die beiden Hauptangeklagten den Speicher zu einem "Liebesnest" umgestaltet haben, in dem die Nebenklägerin künftig als Prostituierte ihren Lebensunterhalt verdienen sollte. Anfang August soll es dann zum ersten Mal zum Geschlechtsverkehr der 16-Jährigen mit einem ihr unbekannten Mann gekommen sein - gegen ihren Willen. Schwierige Beweislage

Mindestens acht weitere "Kunden" sollen die 50-Jährige und der 30-jährige Angeklagte zu dem Opfer geschickt haben, zehn Mal soll es laut Anklage zum Geschlechtsbeziehungsweise Oralverkehr gekommen sein. Als sich das Mädchen weigerte, soll ihr der 30-Jährige gedroht haben, sie umzubringen. Das Martyrium der 16-Jährigen soll erst dann ein Ende gehabt haben, als sie am 19. August 2002 von der Polizei aufgegriffen und in die Jugendhilfe-Einrichtung zurückgebracht wurde.Doch erst Ende 2002 stellte sie Anzeige und offenbarte sich wohl nur nach und nach der Polizei. Lange Ermittlungen folgten, ein Gutachter untersuchte die Glaubwürdigkeit des Mädchens, das offenbar in seinem Leben schon einiges mitgemacht hat. Wegen der schwierigen Beweislage und der schon lange zurückliegenden Vorwürfe steht der Dritten Großen Strafkammer ein umfangreiches Verfahren bevor: 17 Zeugen sind geladen, außerdem sollen mehrere Gutachter gehört werden.

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