Entlastung für Familien, Erben und Betriebe

Ungeachtet des riesigen Haushaltsdefizits hat die Bundesregierung gestern ihre versprochenen Entlastungen für Familien, Erben und Unternehmen auf den Weg gebracht. Diese führen zu Steuer-Mindereinnahmen von 8,4 Milliarden Euro im Jahr.

Berlin. Die von der Bundesregierung beschlossenen Entlastungen für Familien, Erben und Unternehmen sollen vorbehaltlich der noch ausstehenden Zustimmung von Bundestag und Bundesrat zum 1. Januar 2010 in Kraft treten. Das vom Kabinett beschlossene sogenannte Wachstumsbeschleunigungsgesetz bringt Mindereinnahmen von jährlich 8,4 Milliarden Euro mit sich. Allein der Bund trägt davon 4,6 Milliarden Euro. Nachfolgend die wichtigsten Eckpunkte:

Was ändert sich für Familien?

Das Kindergeld steigt für jedes Kind um 20 Euro. Für das erste und zweite Kind gibt es künftig jeweils 184 Euro. Für das dritte Kind und jedes weitere Kind sind es 190 Euro beziehungsweise jeweils 215 Euro. Zugleich wird der Kinderfreibetrag um 984 auf 7008 Euro angehoben.

Wer wird beim Erben begünstigt?

Geschwister sowie Nichten und Neffen können mit geringeren Steuersätzen rechnen. Das gilt auch für die Schenkungssteuer. Je nach Höhe des Erbes wird eine Besteuerung zwischen 15 und 43 Prozent fällig. Nach geltendem Recht liegen die Sätze zwischen 30 und 50 Prozent. Wer zum Beispiel 75 000 Euro erbt, muss davon künftig 15 statt 30 Prozent an den Fiskus abführen. Bei einem Erbe von 26 Millionen Euro werden nur noch 40 statt 50 Prozent fällig.

Profitieren auch Erben von Betrieben?

Ja. Für Unternehmenserben liegt die Latte bei Steuernachlässen künftig niedriger. Bisher muss der Betrieb sieben Jahre fortgeführt werden, um nur 15 Prozent der sonst fälligen Erbschaftsteuer leisten zu müssen. Obendrein ist dafür eine bestimmte Lohnsumme vorgeschrieben, die auf den Erhalt der Arbeitsplätze abzielt. Künftig reicht es, wenn der Betrieb fünf Jahre in der Hand des Erben bleibt. Außerdem wird die Auflage für die Lohnsumme gelockert.

Was ändert sich für das Hotelgewerbe?

Auf Dringen der CSU wird der Mehrwertsteuersatz für Übernachtungen in Hotels und Pensionen von 19 auf sieben Prozent reduziert. Die Regierung erhofft sich dadurch einen "Impuls" für die Branche. Ob die Entlastung dem Gast durch Preissenkungen zugute kommt oder das Unternehmen die Ersparnis selbst behält, vermochte ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums nicht abzuschätzen.

Was sagen Kritiker zu dem Gesetzentwurf?

Die SPD moniert, von den Maßnahmen würden kaum nennenswerte Wachstumsimpulse ausgehen. Die Linkspartei kritisiert, dass von den betrieblichen Steuererleichterungen in erster Linie große Konzerne profitieren würden. Die Schere zwischen Arm und Reich gehe weiter auseinander.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort