Erdogan gegen Böhmermann - Streit um Kunstfreiheit vor Gericht

Hamburg · Wegen Jan Böhmermanns Gedicht „Schmähkritik“ wird erneut vor dem Landgericht Hamburg verhandelt. Erdogans Anwalt wirft Böhmermann vor, die Verse seien rassistisch und ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Der Anwalt des ZDF-Moderators hält voll dagegen.

Im Prozess um Jan Böhmermanns Gedicht „Schmähkritik“ haben sich die Anwälte des ZDF-Moderators und des türkischen Präsidenten Erdogan ein Wortgefecht um Meinungsfreiheit und Menschenwürde geliefert. Böhmermanns Anwalt Christian Schertz verwies am Mittwoch vor dem Hamburger Landgericht auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft Mainz. Sie hatte die Ermittlungen gegen Böhmermann Anfang Oktober eingestellt. Die Staatsanwaltschaft habe den Tatbestand der Beleidigung verneint, sagte Schertz.

Außerdem habe anschließend die Generalstaatsanwaltschaft Koblenz festgestellt, dass es sich verbiete, einzelne Teile eines Kunstwerkes aus dem Zusammenhang zu lösen. Der Anwalt von Präsident Recep Tayyip Erdogan, Michael-Hubertus von Sprenger, betonte dagegen, die Strafermittlungen seien nur deswegen eingestellt worden, weil bei Böhmermann kein Vorsatz zu erkennen gewesen sei. Eine Strafsache sei jedoch etwas anderes als ein zivilrechtliches Verfahren, in dem es um die Frage gehe, ob das Gedicht eine Schmähung sei.

Sprenger warf den Ermittlungsbehörden in Rheinland-Pfalz vor, sich mit dem dortigen Verfahren bewusst und in Absprache mit Böhmermanns Anwälten Zeit gelassen zu haben. Die Entscheidung zur Einstellung sei so spät getroffen worden, dass ihm praktisch keine Zeit mehr zur Einleitung eines Klageerzwingungsverfahrens geblieben sei, ergänzte Sprenger.

Im Bereich Presse und Rundfunk gilt eine Strafverfolgungsverjährung von sechs Monaten. „Für mich ist das offensichtlich: Man hat bewusst die Sache in die Verjährung getrieben“, sagte Sprenger. Schertz, der auch in der Strafsache als Böhmermanns Anwalt fungierte, erwiderte dagegen: „Diese Vorwürfe sind völlig absurd. Das weise ich mit allem Nachdruck zurück.“

Der türkische Präsident will erreichen, dass das gesamte Gedicht verboten wird. Im Mai hatte das Hamburger Gericht bereits eine einstweilige Verfügung gegen Böhmermann erlassen - seitdem darf er den größeren Teil seines Gedichts nicht wiederholen (Az.: 324 O 255/16). Der Moderator hatte es am 31. März in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ vorgetragen, am 4. Oktober hatte die Staatsanwaltschaft Mainz die Ermittlungen gegen Böhmermann eingestellt. Zehn Tage später wies die Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz eine Beschwerde Erdogans dagegen zurück.

Schertz forderte das Gericht auf, die aktuelle zeitgeschichtliche Einbettung des Beitrags zu berücksichtigen. Der Aussagekern liege nahezu ausschließlich in der Kritik am Umgang des türkischen Präsidenten mit der Meinungsfreiheit. Der Anwalt verwies auf die jüngsten Verhaftungen von Journalisten in der Türkei. „Wenn sich jemand so geriert, dann muss er sich die schärfste Kritik ever gefallen lassen.“ Schertz appellierte an die Richter, ihre frühere Entscheidung zu überprüfen und die Unterlassungsklage Erdogans komplett abzuweisen.

Böhmermann habe in einer Art von juristischem Proseminar in satirischer Form die Grenzen der Kunst- und Meinungsfreiheit in Deutschland aufzeigen wollen, erläuterte Schertz. Außerdem müsse die „Gesamtperformance“ des Fernsehbeitrags berücksichtigt werden. „Wäre es ein Theaterstück gewesen, würden wir hier nicht sitzen.“

Der Anwalt des türkischen Präsidenten sieht das Gedicht nicht von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt. „Hier wird nur noch plump beleidigt, unterhalb der Gürtellinie.“ Sprenger zitierte aus dem Gedicht und resümierte: „Der Kläger soll als Prototyp des verlausten Türken gezeigt werden. Das ist schlicht rassistisch.“ Nach Ansicht von Sprenger hat Böhmermann Artikel 1 des Grundgesetzes schwer verletzt. „Hier wird die Menschenwürde getreten: Die Menschenwürde ist nicht verhandelbar.“

Die Vorsitzende Richterin Simone Käfer ließ nicht erkennen, in welche Richtung die Entscheidung der Pressekammer tendiert. Sie sagte lediglich zu den Anwälten: „Wir werden Ihre Argumente würdigen.“ Das Gericht will sein Urteil am 10. Februar 2017 verkünden.

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