Es gibt Grenzen

Der Vorstoß der Grünen, den Straftatbestand der Gotteslästerung abzuschaffen, stößt auf keine Gegenliebe im Bundestag. Und das ist gut so. Der Paragraf 166 des Strafgesetzbuches ist nicht auf die Beschimpfung von Gott beschränkt, es geht allgemein um religiöse Bekenntnisse und Weltanschauungen, die nicht herabgesetzt werden dürfen.

Ausdrücklich ist es das Ziel des Gesetzes, den "öffentlichen Frieden" zu wahren. Genau das ist auch das wichtigste Gegenargument gegen die grüne Idee. Das Argument, dass es sehr wenige Anklagen gibt, und dass diese Straftat leicht mit der Meinungs- und Kulturfreiheit ins Gehege kommt, muss demgegenüber zurückstehen. Denn wenn es nicht irgendwo eine Schranke gibt gegen Provokationen, wenn nicht irgendwann ein Richter Einhalt gebieten kann, dann ist das Tor für den Krieg der Religionen offen. Der Karikaturenstreit war dafür ebenso ein Beispiel wie manche blasphemische Darstellung Christi. Auch wer die Meinungsfreiheit für sich in Anspruch nimmt, wenn er Religionen beleidigt, bewegt sich nicht völlig außerhalb der Gesellschaft. Seine Freiheit endet dort, wo die anderer beginnt. Die Grenze muss man immer wieder feststellen. Zur Not vor Gericht. nachrichten.red@volksfreund.de

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