Experten halten Ausnahmen bei der Rente mit 63 für verfassungswidrig
Berlin · Das Gesetz zur abschlagfreien Rente mit 63 ist erst seit wenigen Tagen in Kraft. Und prompt werden verfassungsrechtliche Bedenken laut.
Berlin. Nach Meinung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages sind die im Gesetz zur abschlagfreien Rente mit 63 verankerten Ausnahmen nicht mit dem Gleichheitsgrundsatz vereinbar. Das Bundesarbeitsministerium hält diesen Vorwurf allerdings für unbegründet. Damit hat sich der politische Streit über das Rentenpaket nun auf die juristische Ebene verlagert.
Die Sonderregelungen kamen gewissermaßen auf den letzten Drücker ins Gesetz. Es sieht im Grundsatz vor, dass eine Rente ab 63 abschlagfrei bezogen werden kann, wenn dafür 45 Beitragsjahre nachgewiesen werden. Eingeschlossen sind auch Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld I.
Über diesen Punkt hatte es zwischen Union und SPD einen zähen Streit gegeben. Um eine befürchtete Frühverrentungswelle schon ab 61 zu vermeiden, setzten CDU und CSU schließlich durch, dass Zeiten der Arbeitslosigkeit in den letzten beiden Jahren vor dem jeweiligen Rentenbeginn unberücksichtigt bleiben. Schließlich stehen älteren Arbeitnehmern bis zu zwei Jahre Arbeitslosengeld I am Stück zu, die dann nahtlos in die Rente mit 63 hätten münden können.
Allerdings gibt es zwei Ausnahmen von dieser sogenannten rollierenden Stichtagsregelung: Wird die Arbeitslosigkeit in der Zweijahresfrist durch eine "Insolvenz" oder "vollständige Geschäftsaufgabe" des Arbeitgebers verursacht, dann zählt diese Phase bei den 45 Beitragsjahren mit Nach Ansicht der Rechtsexperten des Bundestages sind damit neue Ungerechtigkeiten programmiert. Sie sehen nun alle Personen mit einer betriebsbedingten Kündigung im Nachteil.
Zwar erkennen sie an, dass der Gesetzgeber mit dem Ausschluss solcher Fälle einen möglichen Missbrauch verhindern wollte, hegen aber "schwerwiegende Bedenken an der Angemessenheit der Ungleichbehandlung". Es sei "nicht nachvollziehbar, dass diejenigen, die aufgrund einer betriebsbedingten Kündigung ausscheiden und infolgedessen tatsächlich unfreiwillig arbeitslos werden, weniger schutzwürdig sein sollen als diejenigen, die aufgrund einer Insolvenz oder vollständigen Geschäftsaufgabe des Arbeitgebers aus dem Arbeitsverhältnis ausscheiden", heißt es in ihrem elfseitigen Gutachten, das der rentenpolitische Sprecher der Grünen, Markus Kurth, in Auftrag gegeben hatte.
Allgemeine Skepsis
Bei der Deutschen Rentenversicherung ist man ebenfalls skeptisch. Das Gesetz erfasse nicht alle Möglichkeiten einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit, meinte ihre Rentenrechtsexpertin Sylvia Dünn gegenüber unserer Zeitung. "Da wird es wohl noch zu Gerichtsverfahren kommen." So sehen das auch die Juristen des Bundestages. Eine abschließende Prüfung der Verfassungsmäßigkeit bleibe dem Bundesverfassungsgericht vorbehalten, heißt es in ihrer Expertise.
Der Grünen-Politiker Kurth sagte dem TV, der Einigungsdruck sei wohl so groß gewesen, dass die Koalitionsspitzen offenbar keinen Wert auf Feinheiten im Verfassungsrecht gelegt hätten. Dem widersprach das Arbeitsministerium vehement. "Selbstverständlich" sei das Gesetz auf seine Verfassungsmäßigkeit hin geprüft worden.