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Schutzmaßnahmen Das Bundesministerium für Verbraucherschutz (BMVEL) hat angesichts der neuen Vogelgrippe-Fälle in Europa die bestehende Eilverordnung verschärft. Ab 22. Oktober besteht für Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse strikte Stallpflicht (zunächst bis 15. Dezember).

Weitere Verordnungen: Geflügelhalter, die ihre Tiere außerhalb von geschlossenen Stallungen halten wollen, müssen dies dem Veterinäramt mitteilen. Auch Hobbygeflügelhalter sind meldepflichtig. Alle Geflügelhalter, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen sind, müssen dies unverzüglich nachholen. Aktuelle Bestandsregister müssen geführt werden. Alle Personen, die gewerbsmäßig in der Geflügelein- und -ausstallung tätig sind, sind verpflichtet, die Ursachen bei vermehrten Todesfällen der Tiere anzugeben. Schutzkleidung ist Pflicht.

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