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Stallpflicht mit Ausnahmen Die Stallpflicht gilt für die Tiere aller Geflügelhalter bundesweit. Doch einige Bauern halten seit Jahren ihr Federvieh im Freien und besitzen keinen geschlossenen Stall. In solchen Fällen müssen die Tiere in einer Voliere mit Planen-, Bretter- oder Wellblech-Dach und dichter Einzäunung untergebracht werden.

Das hat das Landesumweltministerium mitgeteilt. Dabei kommt es vor allem darauf an, dass das Vieh von anderen Vögeln abgeschottet ist. Außerdem muss das Geflügel mindestens einmal im Monat tierärztlich untersucht werden. Eine solche Haltung ist zudem der zuständigen Behörde vorab zu melden. Ist auch die Haltung in einer Voliere dem Bauern nicht möglich, können Ausnahmeregelungen mit der zuständigen Kreisverwaltung oder der Verwaltung der kreisfreien Stadt abgesprochen werden. Weitere Infos für Geflügelhalter bietet das Landesumweltministerium heute von 10 bis 14 Uhr und ab Montag von 9 bis 17 Uhr unter der Telefonnummer 0261/9149-111. Auch die Verbraucherzentrale hat zum Thema "Infektionsrisiko durch Lebensmittel?" ein Service-Telefon unter der Nummer 01805/60756030 (zwölf Cent pro Minute) montags, 9 bis 13 Uhr, und donnerstags, 13 bis 17 Uhr, eingerichtet.(api)

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