Familien werden zur Kasse gebeten

TRIER. Auf der einen Seite sollen Familien entlastet werden, auf der anderen Seite greift der Staat ihnen durch Steuererhöhungen in die Tasche. Der TV zeigt anhand der erfundenen Familie Vogel auf, was durch das gestern beschlossene Steuerpaket auf Normalverdiener zukommt.

Thomas und Tanja Vogel sind beide berufstätig, sie haben zwei Kinder, Tim, 16, und Teresa, acht. Ihr gemeinsamer Verdienst beträgt 52 000 Euro. Er arbeitet als kaufmännischer Angestellter. Vom Trierer Stadtteil Biewer fährt er jeden Tag nach Wittlich, 40 Kilometer sind es bis dorthin. Seine Frau Tanja ist Filialleiterin in einer Boutique in Trier. Acht Kilometer fährt sie bis zu ihrem Parkplatz in der Innenstadt. Bislang können die beiden die gefahrenen Kilometer von der Steuer absetzen. 528 Euro kann Tanja Vogel derzeit noch bei der Steuererklärung als Fahrtkosten ansetzen. Bei ihrem Mann sind es sogar 2640 Euro. Nach dem gestern beschlossenen Steueränderungsgesetz gilt die Pendlerpauschale von 30 Cent pro Kilometer ab kommenden Jahr erst ab Fahrten von mehr als 20 Kilometer. Für die Vogels bedeutet das: Tanja Vogel bekommt für ihre Fahrten zum Arbeitsplatz nichts mehr vom Fiskus, und bei Thomas halbiert sich der Ansatz von 2640 Euro auf 1320 Euro. Unter dem Strich eine steuerliche Mehrbelastung von 554 Euro für Thomas und Tanja Vogel. Auch die Kürzung des Sparerfreibetrages ab 2007 macht sich bei den beiden bemerkbar. Thomas hat kürzlich geerbt, 60 000 Euro. Das Geld ist fest angelegt, zum Zinssatz von drei Prozent. Bislang sind die Zinserträge von 1800 Euro steuerfrei. Für Verheiratete gilt ein Sparer-Freibetrag von 2740 Euro. Ab 2007 wird dieser auf 1500 Euro heruntergefahren. Das bedeutet nicht nur, dass bei der Hausbank alle Freistellungsaufträge für Sparguthaben geändert werden müssen. Wer mehr als 25 000 Euro angelegt hat bei einer Verzinsung von drei Prozent, muss künftig auf seine Zinseinkünfte Steuern zahlen. Auf allein verdienende Verheiratete kommen nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes knapp 800 Euro Mehrbelastungen zu. Auch allein Erziehende zahlen drauf

Nicht nur Verheiratete werden durch das Steuerpaket zur Kasse gebeten, auch allein Erziehende zahlen drauf. Zum Beispiel Tina Vogel, die Schwester von Thomas. Täglich fährt sie 45 Kilometer von Hermeskeil nach Trier. Dort arbeitet die Mutter von Tobias, elf, und Tabea, fünf, an der Uni, sie verdient 40 000 Euro im Jahr. 2970 Euro kann sie bisher an Fahrtkosten ansetzen. Von nächstem Jahr an sind es nur noch 1650 Euro. Auf die 32-Jährige kommt eine steuerliche Mehrbelastung von 462 Euro zu. Auch sie hat Geld angelegt. 30 000 ruhen auf der Bank, 2,5 Prozent Zinsen bekommt sie dafür. Bisher braucht sie für den Zinsertrag von 750 Euro keine Steuern zu zahlen. Der Sparerfreibetrag für allein Stehende beträgt 1370 Euro. Die Koalition hat ihn auf 750 Euro gekürzt. Wächst Tina Vogels Guthaben, muss sie Steuern für die Zinserträge zahlen. Nach Berechnungen des Steuerzahlerbundes müssen allein Erziehende mit Mehrbelastungen bei der Einkommenssteuer von rund 1300 Euro rechnen, bei Ledigen sind es gut 600 Euro. Noch härter trifft es Tina Vogels Freund Thorsten. Er ist 48 Jahre alt und hat einen 26-jährigen Sohn, der studiert. Bis Ende des Jahres erhalten Kinder, die sich in der Ausbildung befinden, bis 27 Jahre Kindergeld, 154 Euro im Monat. Mit dem Steueränderungsgesetz wurde die Altersgrenze auf 25 Jahre gesenkt. Das heißt: Für den Sohn von Tina Vogels Freund gibt es ein Jahr weniger Kindergeld, macht 1848 Euro weniger - viel Geld, das dem Studenten fehlt.

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