Fehler im System

Wenn Kinder zwischen drei und sechs Jahren unbeobachtet von strengen Elternaugen mit dem Bus fahren dürfen, entstehen Risiken, die nur durch die Begleitung und Aufsicht eines Erwachsenen minimiert werden können. Ihr noch nicht vorhandenes Gefahrenbewusstsein kann die Minis in Situationen bringen, aus denen leicht Katastrophen werden können. Das zeigt der Fall des dreijährigen Julian Robert aus Grimburg deutlich. Hätte ein Spaziergänger das panisch schreiende Kind im abgelegen geparkten Bus nicht bemerkt, wäre es möglicherweise zu einem nächtlichen Zwangsaufenthalt im Bus und damit zu einer Katastrophe gekommen. Der Landkreis Trier-Saarburg ist als Träger der Beförderung für die Sicherheit der Kinder ab dem Moment verantwortlich, in dem sie einen Fuß in den Linienbus setzen, der sie zum Kindergarten bringt. Diese Verantwortung erkennt Landrat Richard Groß an und muss sich an den Methoden messen lassen, mit denen er ihr gerecht werden will. Seit das Oberverwaltungsgericht den überraschten Landkreisen im November 2001 die Zuständigkeit für die Sicherheit der Kinder bereits während der Busfahrt auferlegt hat, wurde von der Kreisverwaltung ein Katalog einzelner Maßnahmen erarbeitet und umgesetzt. Die von vielen Eltern geforderte Entsendung von ständigen Begleitpersonen gehört nicht dazu. Eine solche Lösung würde die finanziellen und personellen Grenzen der Kreisverwaltung sprengen. 47 Kindergärten im Landkreis Trier-Saarburg werden von Linienbussen angefahren. Selbst wenn der Kreis wollte, er könnte nicht. Da er aber erst gar nicht will, muss er alternative Lösungen finden, die Fälle wie den von Julian Robert verhindern. Das Sicherheits-System hat offenbar noch Lücken. Diese zu schließen, liegt aber nicht allein an der Kreisverwaltung, sondern auch an Protagonisten wie einem Busfahrer, der sein Gefährt parkt und absperrt, ohne zu bemerken, dass noch ein Kind drin sitzt. j.pistorius@volksfreund.de

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