Firmen gegen "Bürokratie-Monster"

Die Kritik am Erbschaftssteuer-Kompromiss der Großen Koalition wächst: "Ein bürokratisches Monster", meinen 170 führende deutsche Familienunternehmen, darunter auch die Bitburger Getränkegruppe und der Trierer Schaltanlagen-Hersteller Natus.

Trier. (sey) Mit einer sogenannten Baden-Badener Erklärung machen die Vertreter großer Familienunternehmen Front gegen die Pläne der Bundesregierung zur Erbschaftssteuer-Reform. Das Gesetzesvorhaben stehe "in alarmierendem Gegensatz zum proklamierten Ziele, den Fortbestand der deutschen Familienunternehmen zu sichern und eine langfristige Rechtssicherheit herzustellen", heißt es in der Erklärung, die an alle Bundestagsabgeordneten verschickt wurde.

Hauptkritikpunkt sind demnach Auflagen, die die Firmen bis zu zehn Jahre binden.

Nach der geplanten Reform müssen Erben nur dann keine Erbschaftssteuer zahlen, wenn sie den Betrieb bei konstanter Lohnsumme zehn Jahre lang erhalten. Führen sie die Firma "nur" sieben Jahre fort, zahlen sie anschließend 15 Prozent Steuer auf das Betriebsvermögen. Dabei dürfen sie allerdings nur in einem bestimmten Umfang Personal abbauen. Weiterer Pferdefuß: Die Erben müssen sich im Vorhinein für eine Steuer-Variante entscheiden - unwiderruflich.

"Übermäßig kompliziert und nicht praktikabel", meint etwa der Geschäftsführer der Bitburger Holding, Matthäus Niewodniczanski. "Insbesondere vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzkrise würden wir eine Regelung begrüßen, die uns in dem Bestreben unterstützt, Arbeitsplätze zu erhalten und unsere Zukunft zu sichern." Neben der Bitburger hat auch der weltweit tätige Trierer Schaltanlagen-Hersteller Natus die Erklärung unterschrieben; zudem Familienunternehmen wie Conrad (Elektrohandel), Fischer (Dübel) oder Sixt (Autovermietung).

Kritik an der geplanten Erbschaftssteuerreform hatten zuletzt auch die Mittelstandsvereinigungen von Union und Liberalen geäußert. Die Reform sei wirklichkeitsfremd und in vielen Punkten willkürlich, heißt es. Die Familienunternehmen gehen sogar noch einen Schritt weiter und halten auch die vom Bundesverfassungsgericht angestoßene Reform für grundgesetzwidrig.

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