Flexibel bis zum Umfallen

Trier · Die neue Arbeitswelt bringt nicht nur Vorteile. Ein Experte warnt davor, dass sich bereits jetzt viele Unternehmen nicht an gesetzlich vorgegebene Arbeitszeiten halten.

Trier Der Arbeitnehmer im Jahr 2025 ist flexibel, viele Beschäftigten arbeiten zu Hause und teilen sich ihre Arbeitszeit mehr oder weniger frei ein. So jedenfalls stellt man sich im rheinland-pfälzischen Sozialministerium die Arbeitswelt in acht Jahren vor. Dazu hat das Land einen Masterplan Zukunft der Arbeit erstellt. Und darin wird die Musterfamilie Müller als Beispiel genannt, um zu zeigen, was eine Flexibilisierung der Arbeit bedeuten kann. Wörtlich heißt es: "Familie Müller ist auf dem Frühlingsfest der Kita ihrer beiden Kinder. Obwohl das Fest an einem Mittwochnachmittag stattfindet, musste keiner der beiden Elternteile dafür extra Urlaub nehmen. Mutter Katharina, die Vollzeit in der Buchhaltung eines mittelständischen Unternehmens arbeitet, kann auch abends, wenn die Kinder schlafen, ihre Auswertung zu den Bilanzen fertigstellen. Über die Cloud kann sie auf die notwendige Software und Daten zugreifen. Nicht immer konnte Katharina Arbeit und Familie so gut unter einen Hut bringen. Vor fünf Jahren sind die Müllers von Mainz aufs Land gezogen. Ihren gut bezahlten Job in Mainz wollte Katharina nicht aufgeben. So pendelte sie zunächst täglich jeweils eineinhalb Stunden. Mit dem Ausbau des ‚schnellen Internets' kann Katharina einen Großteil ihrer Aufgaben nun von zu Hause aus erledigen." Die rheinland-pfälzische Arbeitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler (SPD) warnt jedoch davor, dass die Chancen der Digitalisierung nicht zulasten der Beschäftigten gehen dürften. "Bei allen Möglichkeiten, die die Digitalisierung für die Arbeitswelt bietet: Die grundlegenden menschlichen Bedürfnisse, nämlich irgendwann abschalten zu dürfen und sich von der Arbeit zu erholen, bleiben unverändert", sagte die Ministerin im Frühjahr zum Auftakt der Diskussion über den Masterplan. "Bei allem Verständnis für neue Möglichkeiten und auch Anforderungen dürfe Arbeit nicht grenzenlos werden." Für viele Arbeitnehmer sei die Entgrenzung der Arbeitszeit schon längst Realität, sagt der Koblenzer Sozialwissenschaftler Stefan Sell. Die gesetzlich vorgegebene Höchstarbeitszeit von acht bis maximal zehn Stunden soll verhindern, dass es "zu einer übermäßigen Inanspruchnahme des Arbeitnehmers kommt", erklärt der Experte. "Faktisch ist die Situation in der Realität doch so, dass in nicht wenigen Branchen tagtäglich gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen wird und das nicht selten auch mit Zustimmung der Betroffenen." In vielen Branchen werde bereits heute schon ein Höchstmaß an Flexibilität von den Arbeitnehmern verlangt. Häufig sei es notwendig, dass Arbeitnehmer sehr früh oder sehr spät arbeiten, "um mit den Auslandsstandorten zu kommunizieren, die in einer anderen Zeitzone liegen", begründet Werner Simon, Hauptgeschäftsführer der Landesvereinigung Unternehmerverbände diese Art der Flexibilisierung. "Dieser Bedarf war in Zeiten von geringerer Globalisierung sowie Brief und Fax noch gar nicht gegeben." Unternehmen und ihre Beschäftigten benötigten heute andere Arbeitszeitregelungen als zur Zeit der Industrialisierung.Ärzte warnen jedoch davor, dass eine derartige Flexibilisierung der Arbeitszeit auch krank machen kann. Wer eine weitere Ausdehnung der täglichen Arbeitszeit fordere, wer Ruhezeiten infrage stelle und wer deren Unterbrechung über das bestehende gesetzliche Maß hinaus für zulässig erachte, kenne die einschlägigen arbeitswissenschaftlichen Empfehlungen nicht oder ignoriere sie, heißt es bei der Ärztegewerkschaft Marburger Bund auch im Hinblick auf die Arbeitsbedingungen in Kliniken. Laut Statistischem Bundesamt fühlen sich bereits jetzt elf Prozent der Arbeitnehmer im Job unter Zeitdruck. Viele würden daher die Arbeit mit nach Hause nehmen und in der Freizeit erledigen. Gleichzeitig fühlen sich 44 Prozent der Beschäftigten durch Telefonate und E-Mails gestört - sowohl bei der Arbeit als auch nach der Arbeit. Extra: DIE VORSCHRIFTEN IM ARBEITSZEITGESETZ

Die Arbeitszeiten sind in Deutschland gesetzlich geregelt. Zweck des Arbeitszeitgesetzes ist es, "die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer … zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern sowie den Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Entlastung der Arbeitnehmer zu schützen." Weiter heißt es: "Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden." Auch die Ruhezeiten zwischen einzelnen Schichten sind vorgeschrieben: "Die Arbeitnehmer müssen nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden haben."

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort