Freiflüge, Darlehen, Trennungsgeld

BERLIN. Mitarbeiter des Bundesnachrichtendienstes (BND) sollen nicht mehr in den Genuss der Annehmlichkeiten des Bonn-Berlin-Gesetzes kommen, wenn sie vom bayerischen Pullach nach Berlin wechseln.

Schnell hatte die Bundesregierung diesen Beschluss getroffen, sehr schnell sogar, und man konnte fast den Eindruck haben, in Wahrheit sei die Entscheidung unter dem Eindruck einer gestrigen Zeitungsmeldung gefallen. Wie dem auch sei, die aufkommende Debatte über kostenträchtige Privilegien der Agenten und ihrer Beamtenschaft galt es gleich im Keim zu ersticken. Der geplante BND-Umzug bereitet der Regierung schon genug Ärger. Die Grundsatzfrage ist zunächst die: Wieso fallen Spione aus Pullach, also weit weg vom Rhein, überhaupt unter das formidable Bonn-Berlin-Gesetz? Schließlich war das Regelwerk mit Blick auf den Umzug von Parlament, Regierung und Ministerien an die Spree beschlossen worden. Laut Bundesregierung ist der Grund ein Beschluss der alten rot-grünen Regierung mit Zustimmung der entsprechenden Parlamentsgremien gewesen. Im Mai 2003 hatte Kanzleramtsminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) im Bundestag angekündigt, dass auch für die nach Berlin Umziehenden das "dienstrechtliche Begleitgesetz und die mit ihm zusammenhängenden Hilfen bereitstehen" würden. Wer den Koffer gepackt hat, ist in den Genuss vielfältiger und für den Steuerzahler teurer Annehmlichkeiten gekommen: Erstattung der Umzugskosten und Maklergebühren, zinslose Darlehen etwa zum Immobilienerwerb, ein üppiges Trennungsgeld oder wöchentliche Freiflüge in die Heimat. Insgesamt pendeln so monatlich 5500 Beamte und Mitarbeiter von Regierung und Parlament zwischen den beiden Städten. Die Kosten für den Steuerzahler liegen bei zwölf Millionen Euro im Jahr, obwohl die öffentlichen Kassen leer sind. Bis zu 50 000 Euro zusätzlich lassen sich innerhalb von zwei Jahren verbuchen, wenn man alle Vergünstigungen des Gesetzes ausnutzt. 750 der 4000 Mitarbeiter sollen in Pullach bleiben, die übrigen an die Spree wechseln.

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