Freiheit im Namen des Volkes

Gestern war ein guter Tag für die Bürger. Das Bundesverfassungsgericht hatte eine Razzia der Polizei bei der Zeitschrift "Cicero" im September 2005 für rechtswidrig erklärt und damit die Pressefreiheit gestärkt.

Wie wichtig die Unabhängigkeit der Medien ist, wussten schon die Gründungsväter der Bundesrepublik, die die Pressefreiheit im Grundgesetz verankert haben. Mit dem deutlichen Votum der Karlsruher Richter, die mit 7:1 Stimmen zu ihrem Spruch kamen, erfährt die Sonderstellung der Presse zur rechten Zeit die notwendige Rückendeckung. Denn der Fall "Cicero" ist in Deutschland keine Ausnahme. Der Deutsche Journalisten Verband hat seit 1987 insgesamt knapp 200 Fälle von Durchsuchungen und Beschlagnahmungen in Redaktionen dokumentiert. Zahlreiche Ermittlungsverfahren gegen Journalisten laufen derzeit. Doch diesen Trend haben die Karlsruher Richter nun gestoppt. Es wird in Zukunft schwieriger für die Polizei und den Nachrichtendienst sein, Journalisten zu überwachen. Für die Medienvertreter wird es dagegen einfacher, ihre Informanten zu schützen. Und dieser Punkt ist besonders wichtig. Denn zu häufig werden auch in Deutschland Fehltritte des Staates mit dem Vermerk "Vertrauliche Verschlusssache" für immer weggesperrt. Es geht nicht um Sonderrechte für Journalisten oder "Extrawürste" für unzufriedene Querulanten, die Reporter mit Infos füttern. Es geht um die Verteidigung der Demokratie. "Im Namen des Volkes" haben sich die Richter für die Pressefreiheit ausgesprochen: Damit einher sollte eine Geisteshaltung in der Bevölkerung gehen, die keine Missstände und Geheimnistuerei von Staat und Behörden duldet. h.waschbuesch@volksfreund.de

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