Friedrichs letzte Verteidigungslinie bricht nach fünf Stunden ein

Berlin · Die letzte Verteidigungslinie des Landwirtschaftsministers hält nur fünf Stunden. Am Freitagmittag erklärt Hans-Peter Friedrich noch, dass er mit einem Rücktritt abwarten will, ob die Staatsanwaltschaft gegen ihn wegen Geheimnisverrats ermittelt. Um 17 Uhr tritt der CSU-Mann in seinem Ministerium vor die Kameras - und ab.


Berlin. Friedrich wirkt sogar etwas gelöst, als er seine kaum eineinhalb Minuten dauernde Erklärung abgibt. Er sei immer noch überzeugt, im Fall Edathy im Jahr 2013 als damaliger Innenminister keinen Fehler begangen zu haben, sagt er. Aber der Druck auf ihn sei so gewachsen, dass er sein heutiges Amt nicht mehr ausüben könne. Angela Merkel dankt ihm kurz danach mit einem Auftritt im Kanzleramt und drückt "großes Bedauern" aus.

Dramatische Stunden

Vorausgegangen sind dramatische Stunden in Berlin. Für Friedrich. Aber auch für die Kanzlerin. Morgens, als er sein Büro in der Wilhelmstraße gerade betreten hat, wird dem Minister schon ein Anruf Angela Merkels angekündigt. Im Kanzleramt hat man zu diesem Zeitpunkt die Presselage studiert und weiß, dass es kaum jemanden im Lande gibt, der nicht findet, dass Friedrich in der Sache Edathy einen Geheimnisverrat begangen hat und zurücktreten muss. Angela Merkel will von ihrem Kabinettsmitglied wissen, was dran ist an den Vorwürfen. Sie ist, heißt es, nicht gerade gut gelaunt.

Empörter Oberstaatsanwalt

15 Minuten redet Friedrich mit der Kanzlerin, das Gespräch wird als "intensiv" beschrieben. Merkel, so berichten Vertraute, habe den Minister dann darin "bestärkt", eine Erklärung abzugeben mit dem Inhalt, dass er bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen ihn sofort sein Amt zur Verfügung stellen werde. Es ist kaum mehr als ein Hinrichtungsaufschub. Aber die Dinge entwickeln sich dynamischer als gedacht. Eine halbe Stunde nach dieser Erklärung meldet sich die Staatsanwaltschaft in Hannover mit einer Pressekonferenz zu Wort. Er sei "fassungslos" über die Vorgänge in Berlin, sagt ein empörter Oberstaatsanwalt Jörg Fröhlich. Gleichzeitig legt er seine bisherigen Erkenntnisse offen: Der niedersächsische SPD-Bundestagsabgeordnete Sebastian Edathy habe über das Internet von einem kanadischen Portal Videos und Fotosets von unbekleideten Jungen bestellt. Und das höchst konspirativ, über Extra-Konten, mit Hilfe von Computern des Bundestages. Die Staatsanwälte haben das Material gesichtet. Der SPD-Mann habe sich im "Grenzbereich" zur Kinderpornografie bewegt. Deshalb habe man weiter ermittelt und schließlich letzten Montag die Büros durchsucht. Dabei sei die Ausbeute allerdings "eher mager" gewesen. Es schwingt der Vorwurf mit, Edathy könne vorher informiert worden sein. Fröhlich berichtet, schon im November - da hielt die Staatsanwaltschaft das Verfahren noch hochgeheim - wurde bei ihm plötzlich ein Anwalt Edathys vorstellig und wollte wissen, was gegen seinen Mandanten vorliege. Hört man Fröhlich zu diesem Zeitpunkt zu, muss Friedrich in jedem Fall mit einem Verfahren rechnen.

Widersprüchliche Aussagen

Der CSU-Mann hatte, das erklärt er auch der Kanzlerin, im Oktober 2013 als Innenminister SPD-Chef Sigmar Gabriel am Rande der Koalitionsverhandlungen darüber informiert, dass der Name des SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy auf einer Liste im Rahmen internationaler Ermittlungen stehe. Er wollte, heißt es in Friedrichs Umfeld, die SPD warnen, den renommierten Innenpolitiker Edathy mit einem hohen Posten in der neuen gemeinsamen Regierung zu dekorieren. Dass es um Kinderpornografie gegangen ist, will Friedrich dem Sozialdemokraten nicht gesagt haben. Nicht einmal, dass womöglich strafrechtliche Ermittlungen gegen Edathy folgen könnten. Letzteres allerdings bestreitet Gabriels Sprecher am Freitagmittag in der Regierungspressekonferenz. Das ist der nächste Hieb gegen Friedrichs Verteidigungsstrategie.
Am Abend zuvor hat Friedrich mit Parteichef Horst Seehofer über die Lage gesprochen, der wegen der Bundesratssitzung in Berlin ist, aber stoisch schweigt.

Er trete auch zurück, weil es an politischer Unterstützung für ihn fehle, sagt Friedrich bei seinem Abgang und verabschiedet sich um 17.01 Uhr trotzig. "Auf Wiedersehen, ich komme wieder."Extra

Dem früheren Innenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) wird im Fall des SPD-Innenpolitikers Sebastian Edathy Geheimnisverrat vorgeworfen. Relevant dafür ist der Paragraf 353 b des Strafgesetzbuchs (StGB) zur "Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht". Darin heißt es, wer als Amtsträger Geheimnisse "unbefugt offenbart und dadurch wichtige öffentliche Interessen gefährdet", werde mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft.

Der andere Vorwurf betrifft eine mögliche Strafvereitelung. Die Regelung dazu steht im Paragrafen 258 StGB: Eine Strafvereitelung begeht, wer absichtlich oder wissentlich "ganz oder zum Teil" die Bestrafung einer rechtswidrigen Tat verhindert. Vertreter von Strafverfolgungsbehörden wie Richter, Staatsanwälte oder Polizisten machen sich in einem solchen Fall einer Strafvereitelung im Amt (Paragraf 258 a) schuldig. Schon der Versuch ist strafbar.

Im Fall Edathy bahnten sich die sensiblen Informationen von Friedrich zu mehreren SPD-Politikern. Auch einige Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörden waren eingeweiht. dpa

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