Fröhlich sein ohne Alkohol

Trier · Ob Sommerfest, Klassenfeier oder Martinsumzug im Kindergarten: Bier, Wein oder Sekt gibt es meistens. "Schluss damit", fordert der Leiter der Landeszentrale für Gesundheitsförderung (LZG), Jupp Arldt. Doch mit seinem Alkoholverbot steht er weitgehend alleine da.

Trier. Jupp Arldt will keine Spaßbremse sein. Es gehe auch ohne Alkohol, sagt der Chef der Landeszentrale für Gesundheitsförderung in Mainz. Und zwar in Kindergärten und Schulen. Arldt meint damit nicht den Alkoholkonsum von Kindern. Sondern den von Eltern. Etwa bei Kindergarten- oder Schulfesten. Und bei den Martinszügen. In Einrichtungen, in denen Kinder betreut werden, dürfe kein Alkohol ausgeschenkt werden, begründet der Gesundheitsexperte seine Forderungen nach einem Verbot von Bier und Wein bei solchen Festen. "Alkohol ist das am weitesten verbreitete Suchtmittel." Eltern und andere Erwachsene seien Vorbilder für die Kinder. "Wenn wir immer und überall zeigen, dass es ohne Alkohol nicht geht, brauchen wir uns nicht zu wundern, dass auch Kinder und Jugendliche das Alkoholtrinken für selbstverständlich halten und zur Flasche greifen", warnt Arldt. Für das Alkoholverbot etwa in Kindertagesstätten spreche auch die Rücksichtnahme auf Kinder aus suchtbelasteten Familien. "Es wird häufig vergessen, dass Menschen mit einer Suchterkrankung nicht in der Lage sind, genussvoll mit Alkohol umzugehen. Für sie bleibt es eben nicht bei dem ‚Gläschen Sekt\' am Sommerfest oder dem ‚Becher Glühwein\' beim Martinsumzug."
Doch seitens der Landesregierung findet Arldt wenig Unterstützer für seinen Vorstoß. Das Land, das die Arbeit des Vereins, dessen Ziel die Gesundheitsförderung der rheinland-pfälzischen Bevölkerung ist, finanziell unterstützt, tut sich schwer mit einer klaren Forderung.
Weder Gesundheitsminister Alexander Schweitzer (SPD) noch die zuständigen Ministerinnen für Kindergärten, Irene Alt (Grüne), und für Schulen, Doris Ahnen (SPD), zeigen sich zuständig für ein solches Verbot. Sie verweisen an die Träger der Einrichtungen. Doch auch dort gibt es keine eindeutige Position. Wie etwa bei den katholischen Kindergärten. Die Feste der Kindertageseinrichtungen hätten in der Regel "einen regional üblichen Charakter", sagt David Terres von der Kita gGmbH. Sie ist zuständig für die Verwaltung von 103 Kindergärten in katholischer Trägerschaft innerhalb des Bistums Trier.
Dorffest mit Wein und Bier


Terres meint vermutlich mit dem regionalen Charakter eines Kindergartenfestes, dass es in einem Weindorf eben dazugehört, dass dort auch Wein ausgeschenkt wird - oder in der Eifel eben Bier. Denn gerade in kleinen Gemeinden haben solche Feste nicht selten den Charakter eines Dorffestes. Terres verweist jedoch, dass die Kindertageseinrichtungen als Veranstalter von Festen zum Teil auf das Ausschenken von Alkohol verzichten. Eine klare Regelung gebe es aber nicht. Häufig seien jedoch die jeweiligen Fördervereine die Veranstalter. Dann liegt es in deren Verantwortung, ob Bier und Wein ausgeschenkt werden, selbst wenn ansonsten ein striktes Alkoholverbot herrscht. Wie etwa in den städtischen Kindergärten und Schulen in Trier. Genau wie Trier hat übrigens auch Koblenz ein striktes Verbot von Bier und Wein bei Festen in Kindergärten und in Schulen. Mit Ausnahme eben, wenn Eltern diese veranstalten.
Auch wenn ein Alkoholverbot wünschenswert wäre, hätte das Jugendamt des Kreises keine rechtliche Möglichkeit, den Veranstaltern Vorgaben hinsichtlich des Alkoholausschankes zu machen, sagt etwa Verena Bernardy von der Dauner Kreisverwaltung.
"Da der Eifelkreis keine Handlungskompetenz hat, gibt es auch keine Pläne, Alkohol auf Kindergarten- und Schulfesten zu verbieten", heißt es aus der Bitburg-Prümer Kreisverwaltung. Selbstverständlich erwarte man, dass die Bestimmungen des Jugendschutzes, was den Ausschank von Alkohol angeht, eingehalten werden.
Ähnlich auch die Antwort aus Bernkastel-Wittlich und Trier-Saarburg.
Trotzdem hält LZG-Chef Arldt an seiner Forderung eines Alkoholverbotes fest. Auch wenn das unbeliebt sei. Doch: "Es gibt ausreichend andere Gelegenheiten, um genussvollen Umgang mit Alkohol zu pflegen. Der Verlust an Lebensqualität der Eltern und Unterhaltsamkeit der Feste dürfte gering und verschmerzbar sein."

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