Fünf Jahre nach Fukushima: Das stille Begräbnis der Atomunfall-Versicherung

Brüssel · Einst plante die EU-Kommission höhere Haftungssummen für AKW-Betreiber. Davon ist keine Rede mehr.

Dem tektonischen Beben am 11. März 2011 vor der japanischen Küste folgte das politische: Im Nachgang der Atomkatastrophe von Fukushima leitete die Bundesregierung die Energiewende in Deutschland ein. Auf europäischer Ebene folgten sogenannte Stresstests für alle 131 Reaktoren in 14-EU-Staaten. Die Ergebnisse ernteten zwar viel Kritik, weil auch berüchtigte Pannenmeiler lediglich zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen empfohlen bekamen. Aber es war dennoch das erste Mal überhaupt, dass nicht nur nationale Aufsichtsbehörden, möglicherweise mit den Betreibern eng verbandelt, Atomkraftwerke so genau unter die Lupe nahmen, sondern auch Nuklearprüfern aus den Nachbarländern.

Eine weitere kleine Revolution wurde damals ebenfalls versprochen: Die Energieunternehmen sollten im Falle eine GAU viel stärker in Haftung genommen werden als bisher vereinbart. "Ich denke, dass bestimmte Versicherungspflichten verbindlich vorgeschrieben werden sollten", sagte der damalige EU-Energiekommissar Günther Oettinger im Jahr nach Fukushima. Ein weiteres Jahr später schienen die Pläne konkret zu werden: "Ich werde vorschlagen, eine europaweit einheitliche Haftpflichtversicherung für Atomkraftwerke einzuführen", kündigte er 2013 in einem Interview an.

Bisher sind die Haftungsregeln uneinheitlich - in Deutschland relativ gesehen noch am besten. Eine Gemeinschaftsversicherung der Betreiberseite deckt Schäden bis 256 Millionen Euro ab, weitere 2,2 Milliarden Euro würden die Kraftwerksbetreiber im Notfall zusammen bereitstellen. Für alle weiteren Kosten haftet das Einzelunternehmen unbegrenzt mit seinem Vermögen. Doch wirkt selbst diese Größenordnung klein im Vergleich zu den rund 100 Milliarden Euro, auf die allein der materielle Schaden durch den Fukushima-Gau beziffert wurde ist. Die Haftungsobergrenze in Frankreich von rund 90 Millionen Euro mutet da geradezu lächerlich an.

Das Ziel, mögliche Opfer eines nuklearen Unfalls in Europa wirklich entschädigen zu können beziehungsweise die Kosten dafür nicht beim Steuerzahler abzuladen wie in Japan, spielt fünf Jahre nach Fukushima in Brüssel jedoch keine Rolle mehr. Zwar wurde eine Konsultation durchgeführt - in dieser Vorstufe zu einem Gesetzesvorschlag holt die EU-Kommission offiziell Stellungnahmen ein. Mehr ist jedoch nicht passiert: Auf der Internetseite der Behörde war am Freitag nur zu lesen, dass "die Ergebnisse der Konsultation hier veröffentlicht werden, wenn sie verfügbar sind".

EU-Kommissar Oettinger, mittlerweile seit knapp eineinhalb Jahren für Digitales zuständig, hatte zum Ende seiner Energie-Amtszeit schon einschränkend formuliert, dass er eine Haftpflicht nicht alleine durchsetzen könne, sondern die Mitgliedstaaten einen solchen Gesetzesvorschlag auch verabschieden müssten. Allerdings hat er einen solchen auch nie vorgelegt, wie es das alleinige Recht der EU-Kommission ist.

Ein anderes Zeichen dafür, dass die Pläne still und leise beerdigt worden sind, ist der neue Atombericht, den die EU-Kommission in den nächsten Wochen vorstellen will. Im Entwurf, der dieser Zeitung vorliegt, findet sich das englische Wort "liability", das für die Haftpflicht steht, nur ein einziges Mal - Und dies im Zusammenhang mit der Atommülllagerung.

Stattdessen wird der enorme Investitionsbedarf für neue Atomkraftwerke betont, die dann "bis Ende des Jahrhunderts Strom zu relativ niedrigen Betriebskosten produzieren werden." Mehr als 500 Milliarden Euro müsse die Branche dafür bis 2050 in die Hand nehmen, prognostiziert die Behörde - Für eine Haftpflicht ist ihrer Ansicht nach da offenbar kein Platz.

Auf Nachfrage sagte eine Kommissionssprecherin am Freitag, das Thema sei "sehr wichtig" und werde weiter "erwogen": "Der Zeitplan dafür steht trotzdem nicht fest, da sich die Kommission erst auf Fragen nuklearer Sicherheit konzentriert." Das hört sich nach der diplomatischen Umschreibung des Sankt-Nimmerleins-Tages an.

Kein Verständnis hat der Europaabgeordnete Claude Turmes dafür. "Es passt, dass der Energie- nun Digitalkommissar ist", meint der Luxemburger Grüne sarkastisch: "Der ist im Netz ja auch für das ,Recht auf Vergessen' zuständig."

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