Funk-Affäre erneut vor dem Kadi

Die juristische Auseinandersetzung um gestörte Rettungsfunk-Frequenzen geht in die nächste Runde. Der ehemalige Leiter der Rotkreuz-Wache Saarburg muss sich ab heute erneut vor Gericht verantworten. In erster Instanz war der Mann zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden.

Trier. Wird auch die Neuauflage vor der Zweiten Kleinen Strafkammer des Trierer Landgerichts wieder so eine ellenlange Angelegenheit? Über vier Monate und 13 Verhandlungstage zog sich vor anderthalb Jahren der Prozess gegen den ehemaligen Saarburger Rettungswachenleiter hin. Am Ende wurde der heute 50-jährige Familienvater verurteilt - wegen mehrfacher (versuchter) Körperverletzung. Das Trierer Amtsgericht sah es seinerzeit als erwiesen an, dass der Rettungsassistent den Rettungsfunk im deutsch-luxemburgischen Grenzgebiet monatelang gestört hatte. Das angebliche Motiv: persönliche Rachegelüste gegenüber der luxemburgischen Air Rescue, die den Angeklagten einst gefeuert habe.

Durch die Stör-Manöver erreichte der luxemburgische Rettungshubschrauber mit dem Notarzt an Bord mehrfach Minuten später den Einsatzort auf deutscher Seite. Konsequenz: Die Patienten mussten länger auf ärztliche Betreuung warten.

In vier der fünf angeklagten Fälle blieb dies ohne Folgen für die Patienten (daher versuchte gefährliche Körperverletzung); lediglich bei einem Einsatz musste der Patient länger leiden, weil er die schmerzstillende Spritze des Arztes später bekam (deshalb vollendete Körperverletzung). Das Urteil des Vorsitzenden Richters damals: zwei Jahre Gefängnis auf Bewährung.

Zweieinhalb Jahre ohne Bewährung, hatte Staatsanwalt Eric Samel gefordert; Freispruch die Verteidigerin des Angeklagten. Beide Seiten gingen damals in Berufung, daher jetzt die Neuauflage vor dem Landgericht.

Der Vorsitzende Richter Peter Egnolff hat für den Prozess zunächst drei Verhandlungstage angesetzt.

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