"Gebührenflüchtlinge" müssen zahlen

MAINZ. Rheinland-Pfalz wird bei "gebühren-flüchtigen" Studenten aus anderen Bundesländern ab kommendem Jahr die Hand aufhalten, um dem erwarteten Studentenansturm zu begegnen. Noch hofft Wissenschaftsminister Jürgen Zöllner (SPD) auf einen länderinternen Ausgleich der Studienkosten, der die Landeskinderregelung erübrigen könnte.

Sieben Bundesländer werden 2007 Studiengebühren einführen, darunter alle Nachbarländer von Rheinland-Pfalz. Vor allem bereits überlastete Universitäten wie Mainz und Trier fürchten daher einen zusätzlichen Andrang von Studenten, denen notfalls nur mit weiteren Zulassungsbeschränkungen begegnet werden kann. Dennoch reklamiert der Mainzer Wissenschaftsminister Zöllner für Rheinland-Pfalz "das Recht auf ein gebührenfreies Studium". Die vergangene Woche verabschiedete Föderalismusreform mit der Neuaufteilung der Zuständigkeiten zwischen Bund und Ländern verlangt nach seiner Auffassung geradezu nach einem neuen System der Hochschulfinanzierung. Damit könnte Zöllner zwei Fliegen mit einer Klappe schlagen. Mit seinem bereits vor Monaten im Auftrag der Kultusministerkonferenz vorgelegten Konzept des Länderausgleichs könnte aus seiner Sicht in allen Ländern bundesweit die Schaffung von Studienplätzen angeregt werden und gleichzeitig Rheinland-Pfalz als eine Oase der Gebührenfreiheit bei einem Andrang von "Gebührenflüchtlingen" wenigstens einen finanziellen Ausgleich erhalten. Zöllners Modell nach Schweizer Vorbild sieht vor, dass die Länder für ihre studierenden Landeskinder jenseits der Grenze zahlen müssen. Modellrechnungen veranschlagen in einem Stufensystem beispielsweise 2500 Euro pro Jahr für Geisteswissenschaftler und 12 000 Euro für Medizin-Studenten. Für Studenten aus Entwicklungsländern müsste der Bund aufkommen, der bislang bereits 550 Millionen Euro dafür zahlt.Mainz bastelt weiter an Doppelstrategie

Zwar fühlt sich Zöllner unterstützt von Wirtschaftsverbänden, Bundesbildungsministerin Annette Schavan und dem Centrum für Hochschulentwicklung. Ob seine Kollegen vor allem aus den CDU-geführten Ländern ihre bisherige Ablehnung aufgeben werden, wird sich frühestens bei einem Treffen am 20. Juli zeigen. Gleichzeitig will Rheinland-Pfalz jedoch in einer Doppelstrategie auch die Einführung einer Landeskinderregelung beim gebührenfreien Studium über eine Änderung des Hochschulgesetzes vor-antreiben. Ziel: Nur Studenten mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz kommen künftig in den Genuss eines Studienkontos, das ein gebührenfreies Erststudium sichert. Rund 45 000 der landesweit knapp 100 000 Studenten sind derzeit keine Landeskinder. Allerdings wären davon rund ein Drittel als Bafög-Empfänger dank Ausnahmeregelung ohnehin nicht von den drohenden 500 Euro Semestergebühren betroffen. Melden alle Studenten ihren Hauptwohnsitz im Land an, profitieren die Hochschulen zwar nicht mehr von Gebühren, doch das Land erhält pro neuen Einwohner über den Länderfinanzausgleich rund 2000 Euro zusätzlich pro Jahr. Da die Hochschulen auch nach Zahl der Studenten unterstützt werden, erhalten sie bei wachsendem Andrang auch erhöhte Landeszuschüsse. Hochschulen können zudem zehn Prozent der Beitragspflichtigen wegen besonderer Leistungen und Begabungen von den Kosten befreien. Müssen Studenten trotz allem am Ende Gebühren zahlen, soll ihnen über ein Darlehensmodell geholfen werden.

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