Gefahrenabwehr oder Totalüberwachung? Streit über Videokameras im Nahverkehr
Koblenz/Trier · In immer mehr Bussen und Bahnen werden die Fahrgäste gefilmt. Politiker und Verkehrsbetriebe wollen die Technik weiter ausbauen. Doch eine pausenlose Überwachung ist nach Ansicht von Datenschützern nicht zulässig.
Koblenz/Trier. Übergriffe auf Frauen, Diebstähle von Handys, Angst vor Terrorismus: Die Unternehmen des Nahverkehrs setzen bei der Gefahrenabwehr auf Technik. "Bei neuen Bussen und Bahnen sind Videokameras Standard. Die werden schon damit ausgeliefert", sagt der Sprecher des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), Lars Wagner. Die bundesweit vielen Tausend Kameras seien meist in der Decke der Fahrzeuge integriert. Schilder wiesen darauf hin. Das gilt auch für neue Busse und Züge in der Region Trier, wie eine Recherche des Trierischen Volksfreunds bestätigt hat.Minister sind für Überwachung
So wird zum Beispiel die Busflotte der Stadtwerke Trier seit 2008 nach und nach mit Kameras ausgestattet. Aktuell sind es 68 von 83 Bussen. "Der Fahrer kann so während der Fahrt auch den hinteren Teil des Busses einsehen", erläutert SWT-Sprecher Carsten Grasmück. "Jede Aufzeichnung wird nach kurzer Zeit automatisch überschrieben, sofern der Busfahrer nicht per Knopfdruck ein besonderes Vorkommnis meldet. Nur dann werden die Aufnahmen rund um diese Meldung gesichert und können durch autorisiertes Personal oder Sicherheitsbehörden ausgewertet werden."
Die Landesdatenschützer sprechen von einem inzwischen fast flächendeckenden Einsatz von Videokameras. Sie sind gegen eine generelle Verwendung. "Weil die Handhabung beim Einsatz von Videokameras sehr unterschiedlich war, haben wir 2015 eine Orientierungshilfe für die Unternehmen herausgegeben", sagt Dieter Kugelmann, Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit in Rheinland-Pfalz "Denn die Aufzeichnung von Daten ist erst nach Abwägung zulässig, wenn dadurch tatsächlich Straftaten verhindert oder aufgeklärt werden können."
VDV-Jurist Thomas Hilpert-Janßen sagte beim Deutschen Nahverkehrstag in Koblenz, 99 Prozent der Aufnahmen würden gar nicht angesehen. "Der Fahrer muss sich auf den Verkehr konzentrieren und die Leitstelle hat auch nicht 1000 Leute dafür." Gelöscht würden die Aufnahmen meist 48 Stunden nach der nächtlichen Einfahrt ins Depot - oder in seltenen Fällen vorher Ermittlern übergeben.
Wie die Verkehrsunternehmen, so sind auch die Verkehrsminister überzeugt, dass Videoüberwachung in Fahrzeugen und an Haltestellen nachweislich für mehr Schutz der Fahrgäste und der Mitarbeiter sorgt. Die Minister der Länder haben sich deshalb im April unter Federführung des Landes Niedersachsen für eine flächendeckende Videoüberwachung in Bussen und Bahnen ausgesprochen.
Auch der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Klaus Bouillon (CDU), spricht sich für Videoüberwachung im öffentlichen Raum aus. Diese Position wird vom Innenministerium Rheinland-Pfalz geteilt, wie am Freitag ein Ministeriumssprecher bestätigt hat. Wie diese Überwachung des öffentlichen Nahverkehrs konkret geregelt werden soll, sei derzeit in der Prüfung. Jedes Bundesland hat dazu eigene Vorgaben.
Der VDV dringt auf eine einheitliche Lösung, also eine Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes. Dafür müsse der Bundestag aktiv werden. Doch die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern halten dagegen. . Die pausenlose Videoüberwachung eines gesamten Fahrgastbereichs sei in aller Regel unverhältnismäßig und unzulässig. Es dürfe bei dem Thema keinen Automatismus geben, sagt auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff.
Kritik gibt es auch von der Opposition im Bundestag. Die Linksfraktion befürchtet einen Einstieg in die Totalüberwachung des öffentlichen Raumes. Die Grünen betonen, dass die Kameras keine Straftaten verhinderten, sondern bestenfalls deren Aufklärung förderten.Möglicher Präzedenzfall
Die Nahverkehrsbranche in Deutschland und auch die Datenschutzbeauftragten der Länder blicken gespannt nach Niedersachsen: Vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg ist ein Berufungsverfahren um die Rund-um-die-Uhr-Aufzeichnung der hannoverschen Verkehrsbetriebe anhängig. Dagegen hat sich die niedersächsische Datenschutzbehörde gewandt. Das Verfahren gilt als möglicher Präzedenzfall.Extra: Nachricht für Kinder
Die halbrunden Glaskugeln an der Decke vieler Busse habt ihr bestimmt schon mal gesehen. Darin versteckt ist eine Filmkamera, die alles aufnehmen kann, was im Bus passiert. Darf die Kamera immer an sein, oder muss sie vom Busfahrer jedes Mal einzeln eingeschaltet werden, wenn etwas Gefährliches passiert? Um diese Frage streiten sich die Politiker und die Datenschutzbeauftragten. Das sind die Menschen, die darauf achten, dass nicht zu viele Dinge über einzelne Menschen bekannt werden, obwohl sie dem gar nicht zugestimmt haben. Es ist ja auch nicht jeder automatisch im Internet auf Facebook oder Instagram. Viele Politiker glauben, dass böse Menschen nichts Schlimmes tun werden, wenn sie wissen, dass sie gefilmt werden. Noch gibt es keine Entscheidung. Aber ein Gerichtsprozess wird dafür sehr wichtig sein. In dem geht es genau um diese Frage. Deshalb warten Politiker und Datenschutzbeauftragte gespannt auf das Urteil. r.n.