Gentechnik-Gesetz noch nicht unterschrieben

Berlin. (wk/dpa) Das neue Gentechnik-Gesetz ist entgegen den Ankündigungen der Bundesregierung am gestrigen 1. April nicht in Kraft getreten. Bundespräsident Horst Köhler hat es noch nicht unterschrieben, erfuhr unsere Zeitung.

Die Prüfung dauere an, hieß es im Präsidialamt. Begründet wurde die Verzögerung mit der Menge an Gesetzen, die derzeit bearbeitet werden müssten. Der Bundespräsident muss die Gültigkeit von Gesetzen mit seiner Unterschrift bestätigen, ehe sie in Kraft treten können. In der Vergangenheit hatte er gelegentlich verfassungsrechtliche Bedenken geltend gemacht und Gesetze auch zurückgewiesen. Die Bundesregierung hatte das Gesetz am vergangenen Freitag in einer Veröffentlichung des Presseamtes als eine der Neuregelungen präsentiert, die zum 1. April in Kraft treten sollten - offenbar voreilig. Mit dem Gesetz wird ein Siegel "Ohne Gentechnik" eingeführt. Unterdessen hat Bauernpräsident Gerd Sonnleitner die neuen Abstandsregeln für Genmais im Gentechnikgesetz kritisiert: "Sowohl die 150 als auch die 300 Meter sind ja eigentlich willkürlich gegriffen." Seit Dienstag sollten bundesweit neue Regeln zum Anbau von gentechnisch verändertem Mais gelten. Die Distanz soll bei konventionellem Mais 150 und bei Öko-Mais 300 Meter betragen.

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