Geplante Videoüberwachung empört Arbeitnehmer

Berlin · Die Bundesregierung will die geheime Videoüberwachung von Arbeitnehmern im Job verbieten. Gleichzeitig soll aber die offene Videoüberwachung ausgeweitet werden. Besonders daran entzündet sich heftige Kritik.



Berlin. Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Thema:

Warum ist eine Neuregelung notwendig?
Eine ganze Serie von Bespitzelungsskandalen etwa bei Bahn, Telekom und auch bei Handelsketten wie Lidl hatte den Druck auf die Politik verstärkt, für eine Neuregelung der Videoüberwachung zu sorgen. So war schon vor fünf Jahren bekannt geworden, dass Lidl seine Mitarbeiter systematisch per Kameras ausspioniert.

Warum kommt die Neuregelung erst jetzt?
Tatsächlich hatte das Bundeskabinett schon Mitte 2010 einen entsprechenden Gesetzentwurf beschlossen. Allerdings war die Vorlage so umstritten, dass eine Verwirklichung noch in dieser Wahlperiode nicht mehr erwartet wurde. Dass sich Union und FDP nun überraschend einigten, hat nach Überzeugung der Linken im Bundestag parteitaktische Gründe. Das Ganze sei wohl als Rettungsversuch für die FDP gedacht, um deren "desaströse Koalitionsbilanz" etwas aufzupolieren, mutmaßte der Innenexperte der Linken, Jan Korte.

Wie sieht die Vorlage konkret aus?
Union und FDP wollen die Grauzonen im bisher geltenden Recht beseitigen. Die Vorlage sieht vor, dass jede "Erhebung, Verarbeitung und Nutzung" von Daten in einem Beschäftigungsverhältnis unter dem Vorbehalt steht, dass sie erforderlich sein müsse. Außerdem dürften ihnen keine wichtigeren Interessen der betroffenen Mitarbeiter entgegenstehen. Dies gelte etwa für Fragen im Bewerbungsgespräch oder die Anordnung von ärztlichen Untersuchungen. Der Opposition sind die Formulierungen zu schwammig. "Das sind offenbar bewusst gewählte unbestimmte Rechtsbegriffe", meinte der Innenexperte der SPD, Michael Hartmann, gegenüber unserer Zeitung. So könne man etwa unter "Erforderlichkeit" alles Mögliche verstehen.

Was ist noch vorgesehen?
Frei zugängliche Internet-Daten über einen Mitarbeiter dürfen die Personalchefs uneingeschränkt nutzen. In sozialen Netzwerken dürfen sie sich aber nicht als angebliche Freunde eines Bewerbers ausgeben. Generell tabu ist eine heimliche Videoüberwachung in Umkleideräumen und Toiletten. Auch müssen Betriebsvereinbarungen so geändert werden, dass sie den gesetzlichen Standard in den Unternehmen nicht mehr unterschreiten, wie das bislang möglich ist.

Was sagen die Kritiker?
Die Arbeitgeberseite hadert damit, dass Unternehmen und Betriebsrat keinen geringeren Datenschutz mehr vereinbaren können. Bei den Gewerkschaften verweist man darauf, dass die offene Videoüberwachung künftig ohne zeitliche Beschränkung möglich sei. Und das auch bei Qualitätskontrollen. "In Wirklichkeit wird der Datenschutz für die Arbeitnehmer nicht ausgeweitet, sondern durch die Hintertür beschnitten", meinte auch der SPD-Innenpolitiker Hartmann.

Wie geht es jetzt weiter?
Nach dem Willen der Koalition soll das Gesetz bereits Ende Januar im Bundestag verabschiedet werden. Nach Einschätzung von Hartmann ist es aber unmöglich, die zahlreichen Änderungsanträge bis dahin qualifiziert zu beraten. Die SPD werde deshalb im Bundestagsinnenausschuss am Mittwoch die Absetzung einer Beschlussfassung beantragen, so Hartmann. "Ich warne die Koalition davor, das Gesetz mit der Brechstange durchdrücken zu wollen."

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