Gesetz gegen Schuldenmacher

BERLIN. Das Berlin-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Donnerstag hat eine Debatte ausgelöst, wie die Schuldenmacherei der Länder künftig verhindert werden kann. Ein Vorschlag aus dem Bundesfinanzministerium, die Länder per Bundesgesetz an die finanzpolitische Kandare zu legen, wurde von den Ministerpräsidenten jedoch unisono abgelehnt.

"Es geht den Bund schlichtweg nichts an, wie die Länder ihre Haushalte aufstellen", sagte Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Jürgen Rüttgers am Rande eines Treffens der Länderchefs in Bad Pyrmont. Auch sein hessischer Kollege Roland Koch stritt dem Bund jegliche Kompetenz für ein solches Gesetz ab. Finanzstaatssekretärin Barbara Hendricks hatte eine solche Regelung vorgeschlagen. In ihr sollten Verschuldungsgrenzen definiert und Sanktionen bei Verstößen festgelegt werden. Ein Verschuldungsverbot lehnte Hendricks aber ab. Inzwischen gibt es neben einem Bundesgesetz verschiedene andere Vorschläge, wie die Schuldenmacherei eingedämmt werden könnte. So sprach sich Baden-Württembergs Finanzminister Gerhard Stratthaus für eine Stärkung der Rolle des Finanzplanungsrates aus. Er müsse eine Art Frühwarnsystem werden. Sein Land plane zudem, ein Verschuldungsverbot ab einem bestimmten Zeitpunkt in der Landesverfassung zu verankern. Dies könne eine "Schuldenbremse" sein, denn ein solcher Paragraf gebe der Opposition eine Klagemöglichkeit, falls eine Regierung doch neue Schulden mache. Stratthaus lehnte die Einrichtung von "Sparkommissaren" ab, wohingegen Koch forderte, Finanzhilfen für hoch verschuldete Länder künftig an die Einhaltung und Überwachung von Sparvorgaben zu knüpfen. Einen Entschuldungspakt, in dem sich Bund und Länder verpflichten, in einem überschaubaren Zeitraum auf eine Verschuldung von Null zu kommen, forderten sowohl Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff als auch der rheinland-pfälzische CDU-Chef Christian Baldauf. Einig waren sich die Ministerpräsidenten in Bad Pyrmont immerhin, dass über diese Fragen alsbald mit der Bundesregierung verhandelt werden soll. Für den 13. Dezember ist ein Gespräch mit Kanzlerin Angela Merkel über die Föderalismusreform II geplant, in der es um die künftigen Finanzbeziehungen zwischen dem Bund und den Ländern geht. In Berlin ist eine Debatte darüber entbrannt, wie die Stadt mit den 61 Milliarden Euro Schulden fertig werden soll, die sie nach dem Urteil ohne Hilfe von außen bewältigen muss. Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) ging in die Koalitionsverhandlungen zwischen SPD und PDS mit dem Vorschlag, Ausstattungsvorsprünge zu verringern. Derzeit ist Berlins Haushalt ohne die Zinsbelastung von ungefähr zwei Milliarden Euro ausgeglichen. Sarrazin will durch zusätzliche Einsparungen Überschüsse erwirtschaften, um möglichst viel von den Zinsen ohne neue Kredite zahlen zu können. PDS-Wirtschaftssenator Harald Wolff warnte davor, die Stadt "kaputtzusparen". Die sozialen Standards müssten erhalten bleiben.

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