Gestrandet am Flughafen

TRIER/ANTALYA. Was tun, wenn der Reiseveranstalter Pleite geht und seine Urlauber nicht mehr nach Hause fliegen kann? Der TV hat sich bei Reise-Rechtsexperten erkundigt.

Zwei Wochen Urlaub an der türkischen Riviera, Sonne satt, Badewetter, gutes Essen - Erholung pur schon ab 294 Euro. Doch dann der Schock am Flughafen: Rückflug gestrichen, gestrandet in der Abflughalle. Keiner kann Auskunft geben, Hitze, schreiende Kinder - Stress pur. So ging es nun 1000 deutschen Urlaubern im türkischen Antalya. Ihre Reisegesellschaft Interflug aus Hamburg hat nach Auskunft des Deutschen Reisebüroverbandes gestern Insolvenzantrag gesellt und alle Rückflüge aus der Türkei nach Deutschland abgesagt. Der Hamburger Reiseveranstalter Öger-Tours organisierte Ersatzflüge. Immer öfter stranden Urlauber, weil Fluggesellschaften oder Veranstalter Pleite gehen. Erst kürzlich mussten Touristen stundenlang am Flughafen warten, weil die türkische Onur Air in Deutschland wegen Sicherheitsmängeln nicht mehr fliegen durfte. Mittlerweile hat die Gesellschaft wieder eine beschränkte Flugerlaubnis. Was tun, wenn der Urlaub mit einem solchen Desaster endet? Vor allem sollte man Geduld haben. Denn normalerweise springen andere Fluggesellschaften ein und bringen die Gestrandeten wieder nach Hause - meistens jedoch nicht kostenlos. 200 Euro mussten die Interflug-Touristen für ihren Flug nach Stuttgart oder Nürnberg zusätzlich zahlen. Eigentlich kein Problem. Denn seit 1994 müssen Reiseveranstalter bei Pauschalreisen einen Sicherungsschein ausstellen. "Er dient als Nachweis für eine abgeschlossene Insolvenversicherung des Veranstalters", erklärt Beate Wagner von der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Wer nur einen Flug bucht, geht übrigens leer aus. Der Sicherungsschein gilt nur für Pauschal-reisen. Pauschalurlauber können bei einer Pleite ihres Veranstalters die zusätzlichen Kosten für Rückflug oder eventuell zusätzlich Hotelübernachtungen nachträglich direkt bei der Versicherung geltend machen. Vorausgesetzt, der Veranstalter hat einen gültigen Sicherungsschein ausgestellt und seine Versicherung bezahlt. Im Fall von Interflug könnte es ein böses Erwachen geben. Laut dem Reiseveranstalterregister ( www.tip.de/register) war Interflug nur bis 30. April versichert. Schlimmstenfalls bleiben die Urlauber auf ihren Kosten sitzen. Verbraucherschützerin Wagner empfiehlt, nur falls es hart auf hart kommt, seine Rückreise auf eigene Faust zu organisieren. Zunächst sollte man versuchen, die Reiseleitung vor Ort zu kontaktieren. Wagner rät, falls man bei kleineren oder weniger bekannten Anbietern gebucht hat, sich vor der Reise auf jeden Fall bei der auf dem Sicherungsschein genannten Versicherung zu erkundigen, ob ein Schutz besteht. Tritt die Insolvenz zwischen Buchung und Reiseantritt an, erhält der Kunde das bereits gezahlte Geld zurück. Der Trierer Rechtsanwalt Herbert Arend empfiehlt daher: "Man sollte erst dann eine Reise anzahlen, wenn man den Sicherungsschein bekommen hat." Meistens wird er mit der Rechnung ausgehändigt. Besteht allerdings trotz Sicherungsschein kein Versicherungsschutz mehr, haben laut Arend die Urlauber Pech: "Dann gibt es kein Geld."

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