Gott und den Seelen zuliebe - Warum der saarländische Kirchenrebell Eckert seine Pfarrei verlassen soll

Trier · Warum hat der Trierer Bischof gegen den saarländischen Pfarrer Christoph Eckert ein Amtsenthebungsverfahren eingeleitet? Die Weigerung des Geistlichen, in eine andere Pfarrei zu wechseln, ist als Grund offenbar nur vorgeschoben. Der Bischof wirft Eckert vor, die Pfarrei zu spalten.

Trier. Was ein Bischof tun darf, was er dabei zu beachten hat und was er besser lassen sollte, ist im Gesetzbuch des Kirchenrechts (Codex Iuris Canonici) bis aufs i-Tüpfelchen geregelt. In der dicken Gesetzessammlung steht selbstverständlich auch, wie der Bischof mit einem Pfarrer umzugehen hat, der in eine andere Pfarrei versetzt werden soll. Der Bischof soll "ihm die Versetzung schriftlich vorschlagen und anraten, Gott und den Seelen zuliebe einzuwilligen", heißt es im Canon 1748. Und was ist, wenn der Pfarrer nicht so will wie sein Bischof? Dann muss Letzterer sich zunächst mit zwei anderen Priestern besprechen und anschließend "seine väterliche Aufforderung" wiederholen. Ist der Pfarrer danach immer noch wechsel-unwillig, erlässt der Bischof ein sogenanntes Versetzungsdekret. Darin steht etwa, dass die Pfarrgemeinde nach Ablauf einer bestimmten Frist vakant ist.
Eigentlich müssten genau diese Vorschriften aus dem Kirchenrecht im Fall des saarländischen Pfarrers Christoph Eckert zur Geltung kommen, wenn es stimmt, was allenthalben behauptet wird: dass der seit elf Jahren in der Pfarreiengemeinschaft Beckingen eingesetzte Geistliche sich weigere, in eine andere Pfarrei zu wechseln. Diese Schlussfolgerungen könnten die Gläubigen auch aus einem Schreiben des Trierer Bischofs Stephan Ackermann ziehen, das am Wochenende in den Kirchen der Pfarreiengemeinschaft verlesen wurde. In dem unserer Zeitung vorliegenden fünfseitigen Brief an die "lieben Schwestern und Brüder" heißt es, "dass es bei dem gesamten Vorgang - anders als der kirchenrechtliche Begriff des Amtsenthebungsverfahrens nahelegen könnte - (…) lediglich um die Versetzung auf eine andere Stelle geht". Dies sei im Bistum Trier ein üblicher und notwendiger Vorgang, schreibt Bischof Ackermann den Gläubigen. Jährlich würden so 50 bis 60 Priester versetzt.
Ein üblicher und notwendiger Vorgang? In der Regel ja. Doch im Fall des Beckinger Pfarrers Christoph Eckert steckt wohl mehr dahinter. Denn sonst hätten sich Stephan Ackermann und sein Generalvikar Georg Bätzing ja mit einem Versetzungsdekret begnügen können. Statt dessen aber leitete der Bischof ein Amts enthebungsverfahren ein, für das laut Kirchenrecht andere Vor-aussetzungen als bei Versetzungen erfüllt sein müssen. Canon 1741 zählt für eine Amtsenthebung fünf mögliche Gründe auf: etwa die Verletzung der Amtspflichten, schlechte Vermögensverwaltung, Verlust des guten Rufs oder "Verhaltensweisen, die für die kirchliche Gemeinschaft schweren Schaden oder Verwirrung verursachen".
Den letzten Punkt dürften Ackermanns Kirchenrechtler wohl im Fall des widerspenstigen Beckinger Pfarrers herangezogen haben. Dafür spricht, dass der Trierer Bischof in seinem Schreiben an die Gläubigen Christoph Eckert indirekt vorwirft, die Pfarrengemeinschaft zu spalten. Eine wesentliche Aufgabe des Pfarrers sei ja der Dienst an der Einheit der Gemeinde, sagt Ackermann. "Diesen Dienst sehe ich durch Pfarrer Eckert nicht gewährleistet." Einige Gläubige sehen dies genau umgekehrt, schieben dem Trierer Bischof den Schwarzen Peter zu. Nicht Pfarrer Eckert habe die Pfarrei gespalten, sondern der Bischof, sagte Stefan Kredteck vom Beckinger Pfarreienrat.
Der seit Samstag seines Amtes enthobene 50-jährige Geistliche ist derweil auf Tauchstation gegangen. Er sei krank, werde sich zur Sache nicht äußern, sagte Eckert der Nachrichtenagentur dpa. Eine Sprecherin des Bistums bestätigte unserer Zeitung, der Geistliche sei aufgefordert worden, "sich bis zum endgültigen Abschluss des Verfahrens aus dem Gebiet seiner bisherigen Pfarreien fernzuhalten".
Zumindest bis zu diesem Zeitpunkt wird der Kirchenrebell ins Dekanat Birkenfeld versetzt. Dort stellt das Bistum ihm auch eine Wohnung zur Verfügung.

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