Landtag Umweltministerium: Günstlingswirtschaft schon seit 2014? 

Mainz · Grünes Umweltministerium im Land wegen Personalpolitik nach Gutsherrenart scharf kritisiert.

 Umweltministerin Ulrike Höfken unter Druck: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat die Beförderungspraxis für Beamte im Umweltministerium in Teilen als rechtswidrig gerügt.

Umweltministerin Ulrike Höfken unter Druck: Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz hat die Beförderungspraxis für Beamte im Umweltministerium in Teilen als rechtswidrig gerügt.

Foto: dpa/Andreas Arnold

Die Beförderungspraxis im Umweltministerium Rheinland-Pfalz wurde schon im Jahr 2014, also vor sechs Jahren, vom Verwaltungsgericht Mainz als rechtswidrig eingestuft. Damals wollte man die Leitung der Stabsstelle Projekte und Projektmanagement mit einem grünen Parteimitglied besetzen. Eine Mitbewerberin klagte dagegen und bekam recht. Wie im aktuellen Fall, in dem das Oberverwaltungsgericht Koblenz von „Günstlingswirtschaft“, „Willkür“ und „Ämterpatronage“ sprach, kritisierte damals das Gericht die Beurteilungspraxis im Haus von Ulrike Höfken (Grüne). Mit den Vorgängen befasste sich der Landtag in seiner aktuellen Debatte. In diesem Zusammenhang attackierte die CDU-Fraktion vor allem Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD).