Justiz „Gruppe Freital“: Terror oder nicht?

Dresden · Im Prozess gegen die Rechtsextremen erhebt die Anklage schwere Vorwürfe.

Im Terrorprozess gegen die „Gruppe Freital“ haben die Verteidiger der mutmaßlichen Rädelsführer Patrick F. und Timo S. die Vorwürfe der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und des versuchten Mordes zurückgewiesen. Der Anwalt von Patrick F., Hansjoerg Elbs, warf der Bundesanwaltschaft einen „völlig überzogenen, unverhältnismäßigen Strafantrag“ vor. Bei der „Gruppe Freital“ habe es sich weder um eine kriminelle noch eine terroristische Vereinigung gehandelt. „Wir haben es hier mit spontanen Taten zu tun“, sagte sein Co-Verteidiger Andreas Schieder am Mittwoch vor dem Oberlandesgericht Dresden.

Der Verteidiger von Timo S., Michael Sturm, räumte ein, dass sich sein Mandant als Rädelsführer einer kriminellen Vereinigung unter anderem der Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gemacht habe. Deshalb sei der 28-Jährige Busfahrer mit sieben Jahren Freiheitsstrafe zu bestrafen. Die Bundesanwaltschaft hatte zehn Jahre und neun Monate gefordert.

Elbs forderte für Patrick F. unter anderem wegen des Herbeiführens von Sprengstoffexplosionen und gefährlicher Körperverletzung eine Strafe von „nicht mehr als sechs Jahren“. Hier hatte die Bundesanwaltschaft auf elf Jahre plädiert.

Strafmildernd müssten die Aussagen von F. und seine Entschuldigung bei einem der Opfer gewertet werden. Aber auch die Darstellung der „Flüchtlingskrise“ durch Politiker wie den bayerischen Ministerpräsidenten Horst Seehofer (CSU) führte Elbs an. Die Schilderungen von Anarchie und Chaos „waren die geistige Zündschnur für die von Herrn F. durchgeführten Anschläge“.

Mit F. und S. stehen seit März vergangenen Jahres fünf weitere Männer und eine Frau im Alter zwischen 20 und 40 Jahren vor dem Oberlandesgericht Dresden. Sie werden in wechselnder Zusammensetzung und Funktion für fünf Sprengstoffanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte und politische Gegner von Juli bis November 2015 in Freital und Dresden verantwortlich gemacht.

Schieder bestritt, dass es sich überhaupt um eine Vereinigung im Sinne des Strafrechts gehandelt habe. Dazu fehlten unter anderem die fest gefügte Struktur und der allgemein anerkannte Gruppenwille.

Der Prozess um die „Gruppe Freital“ soll am kommenden Dienstag mit weiteren Plädoyers fortgesetzt werden. Mit einem Urteil wird im März gerechnet.

 

(dpa)
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