Gutachten bestätigt Rot-Grün: Kommunalwahlzettel rechtens

Mainz · Der Wissenschaftliche Dienst des Landtags kommt nach TV-Informationen in einem Gutachten zu dem Schluss, das umstrittene Gesetz von Rot-Grün mit einem Hinweis zum Frauenanteil auf den Stimmzetteln zur Kommunalwahl sei verfassungsrechtlich haltbar.

Mainz. Die drei Landtagsfraktionen von SPD, CDU und Grünen bekommen heute Post vom Landtag. Inhalt: Ein 45 Seiten starkes Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zum Kommunalwahlgesetz. Es ist von Rot-Grün Ende 2013 beauftragt worden.
Das im April 2013 verabschiedete Gesetz zur Kommunalwahl am 25. Mai sorgt seit geraumer Zeit für Wirbel. Verfassungsrechtler bezweifeln, dass der auf den Stimmzetteln vorgesehene Zusatz "Männer und Frauen sind gleichberechtigt" sowie die Angabe, wie hoch der Frauenanteil in den Kommunalparlamenten ist, verfassungskonform sind. Die Kritiker meinen, der Grundsatz der freien Wahl werde verletzt.
Das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes befindet nach TV-Informationen dagegen, das Gesetz sei verfassungskonform. Unter anderem heißt es: "Der Gesetzgeber dürfte keinen unvertretbaren Weg beschritten haben." Und weiter: "Verfassungsrechtliche Bedenken dürften nicht unüberwindbar sein."
Kommunalwahl 2014


Nach einem Normenkontrollantrag prüft derzeit der Verfassungsgerichtshof (VGH) das Gesetz. Er will am 4. April vorläufig entscheiden - gerade noch rechtzeitig, denn bis zum 7. April können die Parteien noch ihre Wahllisten einreichen, danach werden die Stimmzettel gedruckt. Der VGH prüft übrigens auch einen CDU-Antrag vom 25. April 2013 (Drucksache 16/2272). Damit wollte die Union, die Rot-Grün jetzt scharf kritisiert, ebenfalls einen Hinweis zur Gleichberechtigung von Männern und Frauen auf den Stimmzetteln erreichen.

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