Gutachten rügt Google-Fotos

Ein im Auftrag der Landesregierung erstelltes Rechtsgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass der geplante neue Internetdienst Google Street View (Straßensicht) nur mit Einschränkungen zulässig ist. Empfohlen werden weitere Auflagen und Maßnahmen des Gesetzgebers.

Mainz. (fcg) Seit fast zwei Jahren fahren Autos des Internet-Konzerns Google weltweit durch Städte und fotografieren mit speziellen Kameras Straßen, Häuser, Schulen, Kindergärten und anderes. In Kürze sind die Google-Fahrzeuge laut Martin Stadelmaier, Chef der Staatskanzlei, auch wieder in Trier unterwegs. Noch sind zwar im Gegensatz zu anderen Ländern (etwa Frankreich und Japan) keine Aufnahmen aus Deutschland im Netz zu sehen, doch es regt sich bereits starker Protest von Bürgern, die Eingriffe in ihre Privatsphäre fürchten. Mit den Erkenntnissen des neuen Gutachtens will die Landesregierung nun "den Diskussionsprozess befördern".

Die beiden Gutachter Thomas Dreier und Indra Spiecker, beide Professoren am Karlsruher Zentrum für Angewandte Rechtswissenschaft (ZAR), stellen heraus, dass der neue Dienst grundsätzlich zulässig ist. Allerdings sei der Großteil der Aufnahmen von Google, die aus einer Höhe von 2,90 Meter entstehen, aus persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Gründen rechtswidrig. "Nur was ein normaler Passant im öffentlichen Raum sieht, ist erlaubt", sagt Thomas Dreier. Als Grenze könne eine Höhe von zwei Metern angesehen werden.

Nach Ansicht der Gutachter dürfen Fotos von Ein- und kleineren Mehrfamilienhäusern im Internet nicht verbreitet werden. Personen oder Objekte mit Personenbezug - etwa Autokennzeichen - dürften nur anonymisiert abgebildet werden. Eine Verpixelung alleine reiche nicht aus.

Die beiden Rechtswissenschaftler sehen Ansatzpunkte für den Gesetzgeber im Hinblick auf die Aufnahme, Speicherung und Verwendung der Daten. Wolle Google Fotos schießen, müsse der Konzern dies zuvor ankündigen. Problematisch sei, dass die Daten nicht sofort vor Ort anonymisiert würden, sondern Rohdaten in die USA geschickt würden, zeigt Indra Spiecker auf. Was mit den Aufnahmen geschehen soll oder kann, "da tappen wir im Dunkeln", ergänzt Thomas Dreier. Es müsse ein Gleichgewicht zwischen der sinnvollen Nutzung und dem Persönlichkeitsschutz gefunden werden.

Stadelmaier: Unglaublich große Datenmengen



Staatskanzlei-Chef Stadelmaier bezeichnet Google als erfolgreiches Unternehmen, das mit seiner Suchmaschine im Internet "eine ausgezeichnete Geschäftsidee nutzerfreundlich umgesetzt" habe.

Die Landesregierung wolle die wirtschaftliche Dynamik nicht bremsen. Doch mit dem Dienst Street View entstünden "unglaublich große Datenmengen, und die beschäftigen uns". Man werde das Rechtsgutachten den Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder vorlegen. Es müsse geprüft werden, ob Google zusätzliche Auflagen erteilt werden müssten.

Laut Justizminister Heinz Georg Bamberger wird das Gutachten außerdem in seinem Haus und vom Innenministerium dahingehend untersucht, ob Rheinland-Pfalz im Bundesrat Vorschläge zur Änderung bundesrechtlicher Vorschriften macht. "Es geht uns um den Schutz der Privatheit und der Persönlichkeit der Bürger", sagt Bamberger. Er verweist darauf, dass der Konzern zum Beispiel in Japan aufgrund von erheblichem Widerstand Fotos gelöscht und neue angefertigt habe.

Landes-Datenschützer Edgar Wagner begrüßt den Vorstoß der Landesregierung und kommentiert: "Das Gutachten stärkt den Datenschutz und zeigt Handlungsbedarf auf."

Für die SPD sagt Fraktions-Vize Carsten Pörksen: "Google muss nachsitzen und nacharbeiten."

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