Hartz IV, Elterngeld und Rente: Was das Berliner Streichkonzert

Voraussichtlich vom nächsten Jahr an müssen sich die Bürger auf zahlreiche Kürzungen einstellen. Fragen und Antworten zum Thema.



Wer ist betroffen?

Betroffen sind vor allem Arbeitslose. Die Ausgaben im Sozialbereich machen mehr als die Hälfte des Bundeshaushaltes aus. Das Geld soll künftig zielgerichteter ausgegeben werden. Der Etat des Ministeriums für Arbeit und Soziales trägt im kommenden Jahr 4,3 Milliarden Euro zur Haushaltssanierung bei.

Auf was müssen sich Arbeitslose einstellen?

Viele werden mit weniger Geld auskommen müssen. So entfällt der Zuschuss für diejenigen, die nach einem Jahr noch keinen Job gefunden haben und vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II fallen. Dieses Übergangsgeld wird bisher zwei Jahre lang gezahlt. Singles bekommen im ersten Jahr monatlich maximal 160 Euro, im zweiten Jahr noch bis zu 80 Euro. Für Verheiratete gibt es das Doppelte. Durch den Wegfall sollen Arbeitslose dazu gebracht werden, sich möglichst rasch um eine neue Beschäftigung zu kümmern.

Gibt es weitere Kürzungen für Langzeitarbeitslose?

Ja. Hartz-IV-Empfänger werden auf das Elterngeld von 300 Euro im Monat verzichten müssen. Damit will die Regierung den sogenannten Lohnabstand erhöhen und auch so den Anreiz für Erwerbslose erhöhen, eine Arbeit anzunehmen.

Wird auch bei der Rente gespart?

Nein, mit einer Ausnahme. Bei Hartz-IV-Empfängern will sich die Regierung die Zuschüsse zur deren Rentenversicherung sparen. Das sind 1,8 Milliarden Euro im Jahr. Damit müssen die Betroffenen auf eine spätere Minirente von 2,09 Euro pro Jahr des Hartz-IV-Bezugs verzichten. Wer zehn Jahre Grundsicherung für Arbeitssuchende bezogen hat, kann derzeit also noch mit einer Monatsrente von 20,90 Euro rechnen. Die soll es nicht mehr geben. Damit werden Kosten aber nur in die Zukunft verlagert, denn der Staat muss bedürftigen Ruheständlern die jetzige Lücke später doch wieder über die steuerfinanzierte Grundsicherung im Alter ausgleichen.

Wird die Arbeitslosenversicherung teurer als geplant?

Das ist nicht auszuschließen. Denn die tief ins Defizit gerutschte Bundesagentur für Arbeit (BA) soll künftig ohne Darlehen oder Zuschüsse des Staates auskommen. Eine Erhöhung des Beitragssatzes steht ohnehin zum kommenden Jahreswechsel gesetzlich fest: Dann steigt dieser von 2,8 auf 3,0 Prozent. Die BA soll zudem Leistungen stärker nach eigenem Ermessen gewähren und dadurch ihre Ausgaben bereits im kommenden Jahr um 1,5 Milliarden Euro drücken. In den folgenden Jahren sollen so bis zu drei Milliarden Euro gespart werden.

Gibt es Veränderungen beim Elterngeld?

Ja, allerdings fallen diese weniger gravierend aus, als befürchtet wurde. Auch künftig gibt es bis zu 1800 Euro Elterngeld im Monat für jene Eltern, die sich in den ersten Lebensjahren um ihren Nachwuchs kümmern und

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