Herzog-Anwältin: Pleite nicht verschleppt
Trier · Ist der ehemalige Trierer Fernsehgeschäftsführer Sven Herzog zu spät zum Amtsgericht gegangen, um Insolvenzantrag für seinen Sender zu stellen? Ja, meint die Staatsanwaltschaft, nein, sagt Herzog-Verteidigerin Sylvia Karrenbauer, die sich im gestrigen TV-Bericht über den Herzog-Prozess falsch zitiert fühlt. "Mein Mandant hat keine Insolvenzverschleppung begangen", sagt die Trierer Anwältin.
23.02.2012
, 20:34 Uhr
Sven Herzog (43) muss sich wegen Insolvenzverschleppung, Bankrotts und nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge vor Gericht verantworten. Die Neuauflage des Prozesses ist noch nicht terminiert. sey