Herzog-Anwältin: Pleite nicht verschleppt

Trier · Ist der ehemalige Trierer Fernsehgeschäftsführer Sven Herzog zu spät zum Amtsgericht gegangen, um Insolvenzantrag für seinen Sender zu stellen? Ja, meint die Staatsanwaltschaft, nein, sagt Herzog-Verteidigerin Sylvia Karrenbauer, die sich im gestrigen TV-Bericht über den Herzog-Prozess falsch zitiert fühlt. "Mein Mandant hat keine Insolvenzverschleppung begangen", sagt die Trierer Anwältin.

Sven Herzog (43) muss sich wegen Insolvenzverschleppung, Bankrotts und nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge vor Gericht verantworten. Die Neuauflage des Prozesses ist noch nicht terminiert. sey

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