Beratung Damit Energie bezahlbar bleibt - Heute von 17-19 Uhr Telefonaktion

Service | Trier · Turbulenzen auf dem Energiemarkt: Einige Strom- und Gasanbieter haben wegen horrender Preissteigerungen ihre Lieferung eingestellt. Was tun? Die Experten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz geben Tipps und Rat.

 Strom und Gas sind so teuer wie nie: Zwar bleibt niemand im Kalten sitzen, weil er grundversorgt wird, doch teure Neuverträge schocken die Verbraucher.

Strom und Gas sind so teuer wie nie: Zwar bleibt niemand im Kalten sitzen, weil er grundversorgt wird, doch teure Neuverträge schocken die Verbraucher.

Foto: dpa-tmn/Kai Remmers

Gekündigte Verträge, eingestellte Lieferungen, Preissprünge – die Turbulenzen auf dem Energiemarkt bekommen viele Verbraucher derzeit direkt zu spüren. Einige Anbieter von Gas und Strom haben deshalb die Belieferung ihrer Kunden sogar ganz eingestellt. Manche sind in die Insolvenz gerutscht.

Für Kundinnen und Kunden stellt sich dann das Problem: Sie verlieren ihren bisherigen Energieversorger und fallen in die Ersatzversorgung. Die übernimmt der sogenannte Grundversorger, also das Unternehmen, das in einem bestimmten Netzgebiet die meisten Kunden beliefert. Wollen sie Neuverträge abschließen, gibt es teils hohe Preisaufschläge.

Doch: Unterschiedliche Praktiken von Anbietern verursachen vielfältige Probleme, hält die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz fest. Sie wird derzeit mit außergewöhnlich vielen Fragen und Beschwerden rund um die Energieversorgung überrannt. Folglich gelte es den Einzelfall zu klären, wie drei ausgewiesene Energierechtsexperten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz bei unserer heutigen Telefonaktion von 17 bis 19 Uhr anbieten.

„Mehrere Strom- und Gasanbieter haben ihre Preise teils drastisch erhöht. Insbesondere bei Verträgen mit Preisgarantie können solche Erhöhungen unzulässig sein“, schildert etwa Energierechtsexperte Max Müller einen Fall. „Auch die Ankündigung überzogener Abschlagszahlungen sehen wir kritisch.“

Hinzu kommt, dass einige Energieversorger trotz laufender Vertragsverhältnisse die Belieferung ihrer Kunden eingestellt oder ihnen vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt haben. „Beide Praktiken stellen nach unserer Auffassung in den meisten Fällen eine Vertragsverletzung dar“, sagt Müller. „Betroffene können unter Umständen Schadenersatz fordern.“

Wer nach einer Kündigung durch seinen Versorger zurück in die Grundversorgung des örtlichen Anbieters fällt, wird dort als „Neukunde“ behandelt und zahlt derzeit oft mehr als die Bestandskunden. Das hält die Verbraucherzentrale für unzulässig. „Betroffene sollten sich gegen überzogene Preis- oder Abschlagserhöhungen oder die Einstellung der Versorgung wehren und möglicherweise Schadensersatzforderungen geltend machen“, rät Müller.

Dass nämlich günstigere Energiepreise durchaus möglich sind, hat ein Tarifcheck des Portals Check 24 ergeben. Demnach gibt es derzeit Preisunterschiede zwischen dem Grundversorger und dem günstigsten Anbieter je nach Bundesland und Stadt für eine vierköpfige Familie im Jahr von bis zu 500 Euro. Allein in Trier, so das Portal, könnte eine Familie bis zu 463 Euro allein beim Strom sparen.

Unter folgenden Nummern können Leserinnen und Leser heute von 17 bis 19 Uhr diese Expertinnen und Experten erreichen: 

Silke Müller-Thönißen, sie ist Honoraranwältin für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Sie ist heute erreichbar unter der Telefonnummer 0651-7199-195. 

Henrik Egli ist ebenfalls Honoraranwalt für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Seine Nummer heute lautet 0651-7199-196.

 Silke 
 Müller-Thönißen 
 0651-7199-195

Silke Müller-Thönißen 0651-7199-195

Foto: Silke Müller-Thönißen
 Henrik 
 Egli 
 0651-7199-196

Henrik Egli 0651-7199-196

Foto: Henrik Egli/Stefan F. Saemmer
 Max  
 Müller 
 0651-7199-197

Max Müller 0651-7199-197

Foto: Thao Vu Minh

Honoraranwalt Max Müller, Experte ebenfalls für Energierecht bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ist erreichbar unter 0651-7199-197.

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