HINTERGRUND: Eckpunkte der Gesundheitsreform

Der TV hat die wichtigsten Ziele der von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt geplanten Gesundheitsreform zusammengefasst:

Stärkung der Patientenrechte: Patienten sollen von Betroffenen zu Beteiligten werden. Das Gesundheitssystem soll für sie transparenter werden, sie sollen wissen, "was läuft" und mit auf eine gute Versorgung achten. "Gut informierte Patienten werden zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen beitragen", sagt Ulla Schmidt.

Verbesserung der Patientenversorgung: Ärzte sollen zur Fortbildung verpflichtet werden. Nur wer sich regelmäßig fortbildet, darf künftig Patienten von gesetzlichen Krankenkassen behandeln. Das Qualitätsmanagement in Arztpraxen soll verbessert werden. Dazu plant Schmidt die Gründung eines unabhängigen "Deutschen Zentrums für Qualität in der Medizin" - als eine Art "Stiftung Warentest im Gesundheitswesen". Die Aufgaben des Qualitätszentrums sind unter anderem die Verbesserung der Patienteninformation, die Entwicklung von Behandlungsleitlinien für die wichtigsten Volkskrankheiten sowie die Einführung einer Kosten-Nutzen-Bewertung von Arzneimitteln.

Verbesserung der Transparenz: Patienten erhalten künftig eine Quittung nach jedem Arztbesuch, auf der die Behandlungskosten aufgeführt werden. Die Kosten übernimmt weiterhin die gesetzliche Krankenversicherung. Auf einer elektronischen Gesundheitskarte, die bis 2006 eingeführt werden soll, werden Behandlungen, Überweisungen, Rezepte und Notfalldaten gespeichert. Der Patient soll "Herr seiner Daten" sein.

Entscheidungsfreiheit für Versicherte: Rationales Verhalten von Patienten soll belohnt werden, zum Beispiel durch Boni für die erfolgreiche Teilnahme an Präventionsprogrammen oder regelmäßigen Vorsorge-Untersuchungen. Der Hausarzt wird für Versicherte zum "Lotsen" im Gesundheitswesen und Arzt des Vertrauens. Krankenkassen werden verpflichtet, Anreize für die freiwillige Teilnahme am Hausarztmodell anzubieten.

Neuregelung der Zuzahlungsmodalitäten: Über die Höhe der Zuzahlungen entscheiden nicht mehr Packungsgrößen oder Einkommen, sondern wirtschaftliches und gesundheitsbewusstes Verhalten.

Erweiterung der freien Arztwahl: Kassen dürfen künftig auch Einzelverträge mit Fachärzten abschließen. Krankenhäuser bieten vermehrt ambulante Versorgung an. Außerdem sollen nach dem Vorbild der DDR Gesundheitszentren eine Versorgung aus "einer Hand" anbieten.

Verbesserung der Arzneimittelversorgung: Nutzen und Kosten von Arzneimitteln werden durch das "Zentrum für Qualität in der Medizin" bewertet. Dadurch sollen so genannte Schein-Innovationen, die geringfügig besser, aber teurer sind, verhindert werden. Die Preisgestaltung bei Arzneimitteln soll liberalisiert werden. Versand-Apotheken etwa im Internet werden zugelassen.

Schaffung eines leistungsfähigen Managements: Die Organisationsstrukturen der Kassenärztlichen Vereinigungen und Krankenkassen sollen modernisiert werden. Der Wettbewerb der Kassen wird gestärkt. Vorstandsgehälter und Aufwandsentschädigungen der Kassen und Kassenärztlichen Vereinigungen müssen veröffentlicht werden.

Einführung einer Positivliste Für Arzneimittel: Die Positivliste führt Medikamente auf, die die Kassen künftig erstatten dürfen. Damit soll die Zahl der heute 40 000 Präparate, die auf Kosten der Kassen verschrieben werden, um die Hälfte reduziert werden.

Erarbeitung eines Präventionsgesetzes : Die Pflicht zu regelmäßigen Vorsorge-Untersuchungen soll gesetzlich verankert werden.

Schutz vor Missbrauch und Korruption : Bei den Krankenkassen werden Prüf- und Ermittlungseinheiten eingerichtet. (wie)

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