HINTERGRUND: Prümer Vertrag

Das Abkommen über die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit in Europa beinhaltet unter anderem folgende Optionen: Zur Verfolgung von Straftaten kann künftig direkt auf die DNA- und Fingerabdruckdateien der anderen Staaten zugegriffen werden. Kommt es zu einem Treffer, übermitteln die Staaten einander die Daten der gesuchten Person. Im Falle der Fingerabdruckdateien ist ein solcher Zugriff auch zur Verhinderung von Straftaten zulässig. Zur Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und zur Gefahrenabwehr kann außerdem jeder dieser Staaten in Zukunft Daten aus den Fahrzeugregistern der anderen Länder direkt abrufen. Der Austausch von Informationen zu präventiven Zwecken über reisende Gewalttäter und Hooligans (zum Beispiel vor Fußballspielen, europäischen Räten und anderen internationalen Gipfeltreffen) ist ab sofort möglich. Zur Verhinderung terroristischer Straftaten können (personenbezogene) Informationen über so genannte terroristische Gefährder übermittelt werden; der Einsatz von Flugsicherheitsbegleitern ist vorgesehen. Als Maßnahmen zur Bekämpfung der illegalen Migration sind der Einsatz von Dokumentenberatern und die gegenseitige Unterstützung bei Rückführungen vorgesehen. Der Vertrag ermöglicht Einsatzformen zur Gefahrenabwehr, zum Beispiel gemeinsame Streifen. (mr)

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