Hintergrund

Die wichtigsten Beschlüsse des Brüsseler Marathon-Gipfels der EU-Staats- und Regierungschefs: Die Neuerungen treten 2009 in Kraft. Allerdings gilt die neue "doppelte Mehrheit" bei Abstimmungen im Ministerrat erst von 2014 an.

Bis 2017 können sich Staaten in Streitfällen noch auf den geltenden Nizza-Vertrag berufen. Der Europäische Rat ("EU-Gipfel") soll für jeweils zweieinhalb Jahre von einem Präsidenten geleitet werden. Staaten wie Großbritannien können aus EU-Beschlüssen über engere Zusammenarbeit von Justiz und Polizei aussteigen. Finden Gegner und Befürworter eines Ziels innerhalb von vier Monaten überhaupt nicht zueinander, können die "willigen" Staaten vorangehen. EU-Kommission und Europaparlament bekommen keine erweiterten Zuständigkeiten in der Außenpolitik. Der "Außenminister" der EU, der im Einvernehmen mit den Regierungen arbeitet, heißt offiziell "Hoher Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik". Die Grundrechtecharta ist nicht mehr Teil der Verträge. Durch einen Verweis wird sie jedoch für ebenso bindend erklärt wie der Vertrag selbst - allerdings wird Großbritannien ausgenommen.

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