HINTERGRUND

Gesundheitsreform Den Gesetzentwurf für eine grundlegende Reform des Gesundheitssystems hatte das Bundeskabinett Ende Oktober beschlossen. Die Reform soll bis Februar von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Die Reform soll die notwendige medizinische Versorgung für alle sichern. Auch Nicht-Versicherte sollen in eine gesetzliche oder private Krankenkasse zurückkehren können. Von 2009 an sollen die Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern in einen Fonds fließen. Die Kassen erhalten für jeden Versicherten einen einheitlichen Betrag. Der Fonds soll den Wettbewerb zwischen den Kassen anheizen und das Geld gerechter verteilen. Nach einer fünfjährigen Übergangsphase sollen alle Privatversicherten die für sie angesparte Altersrückstellung mitnehmen und dadurch zwischen den Privatkassen wechseln können. Die privaten Krankenkassen sollen gezwungen werden, ehemalige Versicherte wieder zum Basistarif ohne Prüfung von Vorerkrankungen aufzunehmen. Wer Vorsorgeuntersuchungen versäumt und später schwer krank wird, muss mehr zuzahlen. Ausgeweitet werden die Leistungen der Kassen bei empfohlenen Impfungen. Die Kliniken sollen nach dem Willen der Regierung einen Beitrag von etwa 500 Millionen Euro erbringen, um Kostensteigerungen zu begrenzen. (dpa)

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