Hundebesitzer an der kurzen Leine

BONN/BERLIN. (dpa) Für manche erfüllt sich ein Kindheitstraum, andere wollen einfach nur einen Freund an ihrer Seite. Wenn man sich einen Hund zulegt, ist einiges zu bedenken: Unterbringung, Hundesteuer und Versicherungen.

Wenn ein Hund neu ins Haus kommt, steht eine Menge Arbeit an: die Suche nach einem Platz für das Körbchen, die Präsentation des Vierbeiners bei Nachbarn und Freunden und vor allem ausgiebiges Streicheln.Daneben gibt es Dinge, die zwar nicht so angenehm, aber nicht weniger wichtig sind: Eine Steuermarke für das Tier muss her, eine Hundehaftpflichtversicherung ist empfehlenswert, und auch der Vermieter darf nichts gegen den vierbeinigen Mitbewohner haben.

Einiges davon sollte bereits vor dessen Einzug geklärt sein. Vor allem Tierfreunde, die nicht in einer Eigentumswohnung oder im eigenen Haus wohnen, müssen sich vorab fragen: Dürfen wir einen Hund halten? Denn der Vermieter kann dies verbieten. "Er kann es im Mietvertrag verankern und muss es nicht begründen", erklärt Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (DMB) in Berlin.

Hundesteuer variiert

Unter Umständen ist vermerkt, dass die Hundehaltung vorher genehmigt werden muss. "Auch wenn nichts im Vertrag steht, raten wir, den Vermieter zu fragen", sagt Ropertz. Denn Bewohner können in einem solchen Fall nicht von vornherein davon ausgehen, dass die Vierbeiner willkommen sind. Selbst wenn bereits Hunde im Haus leben, deutet das nicht auf eine automatische Erlaubnis hin. So kann der Vermieter durchaus einen Schoßhund dulden, eine große Dogge hingegen nicht. "Er darf nur nicht willkürlich einer Partei den Dackel erlauben und der anderen den Pudel nicht", erläutert der Mieterbund-Sprecher.

Ist der Vierbeiner nun da, braucht er eine Steuermarke. "Hundesteuer ist eine reine Luxussteuer, die die Kommunen erheben. Sie ist nicht zweckgebunden", erklärt Udo Kopernik, Sprecher des Verbandes für das Deutsche Hundewesen (VDH) in Dortmund.

Die Höhe kann sich von Ort zu Ort erheblich unterscheiden. Mitunter wird der Satz pro Tier höher, wenn der Halter mehr als einen Hund hat. Laut Udo Kopernik reicht die Spanne in den meisten Fällen etwa von 30 bis 300 Euro pro Jahr. Auch von der Hunderasse hängt die Höhe der zu zahlenden Steuer ab - und in Einzelfällen kann es noch weitaus teurer werden, bis in den vierstelligen Euro-Bereich hinein, wie Thomas Schröder vom Deutschen Tierschutzbund in Bonn erläutert. "Das betrifft Rassen, die in die Kategorien 1 und 2 der ,Gefahren-' oder ,Landeshundeverordnungen' fallen, also so genannte Kampfhunde wie Pitbulls." Über die Höhe der Steuersätze informieren sich Halter am besten bei ihrer Gemeinde. "Bescheid weiß das Steuer- oder das Ordnungsamt", sagt Schröder. "Dort kriegen sie auch die Steuermarke, die der Hund in der Regel tragen muss." Zudem wissen die Mitarbeiter, auf welchen Flächen Hunde frei laufen dürfen und unter welchen Umständen sie Maulkörbe brauchen.

Hundeversicherungen vor Kauf abschließen

Völlig unabhängig von der Rasse raten die Experten den Haltern zum Abschluss einer Hundehaftpflichtversicherung. "Angenommen, ein Hund springt vor einen Radfahrer und der stürzt - so etwas kann teuer werden", sagt Thomas Schröder. Denn in aller Regel kommt die private Haftpflicht-Police des Halters nicht für Schäden auf, die sein Hund angerichtet hat. Laut Kopernik gibt es Spezialanbieter für Hunde-Policen. "Ansonsten haben die üblichen Gesellschaften sie im Angebot."

Auch Kombi-Tarife mit der Privathaftpflicht des Halters würden angeboten. "Es gibt Hundeversicherungen im Luxuspaket für 200 Euro pro Jahr, aber günstige beginnen schon bei 50 bis 60 Euro." Sinnvoll sei es in jedem Fall, sie bereits vor dem Kauf des Vierbeiners abzuschließen. "Eingeschlossen sind in der Regel die typischen Tierrisiken wie Beißen, Kratzen oder das Verursachen von Unfällen", erläutert Thomas Schröder vom Tierschutzbund. Manche Gesellschaften schließen aber bestimmte Rassen aus.

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