Im Gespräch

Sie erwarten von den Medien, umfassend und sachlich informiert zu werden. Sie erwarten daneben aber auch, dass Medien Missstände aufdecken und damit dafür sorgen, dass diese abgestellt werden. Wenn wir Zeitungsmacher das tun, hören wir im Nachhinein immer wieder aus Ihrem Kreis: Das haben wir schon lange gewusst.

Aber wir haben uns nicht getraut, den Trierischen Volksfreund darüber zu informieren, weil wir viel Ärger befürchten mussten, wenn das bekannt geworden wäre. Diese Sorge ist völlig unberechtigt, liebe Leserin, lieber Leser. Sie können uns in solchen Fällen jederzeit informieren, ohne befürchten zu müssen, dass dies Dritten gegenüber bekannt wird. Denn das Oberlandesgericht Frankfurt hat kürzlich erneut die bislang gängige Rechtsprechung zur Zeugnisverweigerung bestätigt. Der Polizeireporter einer Wiesbadener Zeitung hatte über einen blutigen Familienstreit berichtet. Beim Prozess gegen die Beteiligten wollte ihn das Landgericht zwingen, seine Informanten und den Inhalt seiner Gespräche mit diesen preiszugeben. Als er sich weigerte, verhängten die Richter gegen den Reporter ein Ordnungsgeld. Diese Entscheidung hob das Oberlandesgericht auf und stellte ausdrücklich fest: Der Reporter hat zu Recht geschwiegen, weil ihm als Journalist ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht zusteht. Deshalb dürfe er nicht nur die Identität seiner Informanten für sich behalten, sondern auch die Gesprächs-Inhalte. Sie können sich also auch in Zukunft - wie bereits in der Vergangenheit - vertrauensvoll an uns wenden, wenn Sie daran interessiert sind, dass Missstände - wo auch immer - aufgedeckt und beseitigt werden. Ein schönes Wochenende Ihr Walter W. Weber Chefredakteur

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