Im Gespräch

Der Fall des Saarbrücker Theologen Gotthold Hasenhüttl hat nicht nur im Bistum Trier viele Reaktionen ausgelöst. Er hat auch bundesweit Schlagzeilen gemacht. Dabei löste die Entscheidung des Trierer Bischofs Reinhard Marx, Hasenhüttl als emeritiertem Professor die Lehrerlaubnis zu entziehen und ihm die Ausübung des Priesteramtes zu untersagen, Zustimmung wie Kritik aus.

Der Auslöser für den Vorgang ist bekannt: Hasenhüttl hatte am Rande des Ökumenischen Kirchentages in Berlin 2003 evangelische Christen im Rahmen einer Messfeier an der Kommunion beteiligt. Nun ist es eigentlich unerheblich, ob man die Reaktion des Trierer Bischofs darauf richtig oder falsch findet. Bis heute ist er jedenfalls der Öffentlichkeit eine klare Antwort auf die Frage schuldig geblieben, was im Kern der Unterschied war und ist zwischen dem, was Hasenhüttl, und was Joseph Kardinal Ratzinger, als Chef der römischen Glaubenskongregation oberster Glaubenswächter, wenige Tage vor seiner Wahl zum Papst getan hat. Der nämlich hatte dem evangelischen Christen Frère Roger Schutz, dem Begründer von Taizé, beim Requiem für Papst Johannes Paul II. ebenfalls die Kommunion erteilt. Auf eine klare, allgemein verständliche Antwort des Bischofs auf diese Frage warten nicht nur Journalisten gespannt. Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende Ihr Walter W. Weber Chefredakteur

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