Im Gespräch

Wie privat ist das Privatleben von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, also Politikern, Prominenten oder Funktionsträgern? Was dürfen die Medien über diese Leute berichten? Diese Fragen kochen - wie jetzt nach den "Enthüllungen" Ronald Schills über den Hamburger Bürgermeister Ole von Beust - immer wieder hoch.

Schon vor Jahrzehnten galt beispielsweise im Hinblick auf Politiker die Regel: Über Privates wird nur berichtet, wenn das Amt davon tangiert wird. Und in den aktuellen publizistischen Grundsätzen des Deutschen Presserates heißt es: "Die Presse achtet das Privatleben und die Intimsphäre des Menschen. Berührt jedoch das private Verhalten öffentliche Interessen, so kann es im Einzelfall in der Presse erörtert werden." Wenn also jemand, der ein öffentliches Amt bekleidet, beispielsweise erkrankt, schwanger wird oder wie ein früherer Wiesbadener Oberbürgermeister ein Jahr Erziehungsurlaub nimmt und dies über einen gewissen Zeitraum Auswirkungen auf seine Amtsführung hat, so ist das von öffentlichem Interesse. Und die Medien haben dies zu berichten. Wer eine öffentliche Aufgabe übernimmt, hat sich darüber im Vorhinein im Klaren zu sein. Aber da gibt es ja auch noch die andere Seite der Medaille: Immer mehr Prominente - der Fall Scharping lässt grüßen - wollen ihr Privatleben selbst öffentlich machen lassen. Und dabei müssen ja nicht alle Medien mitspielen. Bis zum nächsten Mal Ihr Walter W. WeberChefredakteur

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