In die Schranken

Der Krieg gegen den Terror, so hatte US-Präsident George W. Bush stets argumentiert, erfordere besondere Maßnahmen der Regierung und gebe ihm außergewöhnliche Rechte. Seit gestern hat es Bush jedoch schwarz auf weiß, dass seine selbstinterpretierten Handlungsvollmachten nicht unbegrenzt sind.

Mit der ungewöhnlich harschen Kritik an den im umstrittenen Internierungslager Guantánamo Bay praktizierten Militärtribunalen hat der Oberste Gerichtshof jetzt den Oberbefehlshaber des Landes in die Schranken gewiesen. Bush habe zum einen seine Befugnisse überschritten, so die Richter. Und die Tribunale verletzten auch die Regeln der Genfer Konvention sowie US-Gesetze, weil sie den Angeklagten so gut wie keine Rechte einräumen. Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass dieses Urteil das Weiße Haus dazu zwingen wird, der überfälligen Schließung des Lagers eine hohe Priorität zu geben. Zwar beschäftigt sich die höchstrichterliche Entscheidung nicht mit der Frage, ob die Existenz des Gefängnisses grundsätzlich zulässig ist. Doch Bush ist nach dem Nein der Richter zu den Militärtribunalen unter Handlungsdruck. Denn der einzige Ausweg zur Aufarbeitung der Vorwürfe gegen die Inhaftierten scheinen nun Prozesse vor Zivilgerichten mit allen damit verbundenen Rechten für die Angeklagten zu sein. Doch zivile Gerichte können auf dem Militärstützpunkt nicht tätig werden - womit Bush, neben den nicht enden wollenden Protesten der internationalen Gemeinschaft, diesmal einen überzeugenden Grund für eine Auflösung des Lagers und einen Transfer der Gefangenen hat. nachrichten.red@volksfreund.de

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